Inhalt
Öffentliche Planauflage: Projekt «Wohnen im Park»
Der Gemeinderat Ittigen bringt, gestützt auf Artikel 35 und 60 des Baugesetzes (BauG; BSG 721.0), Artikel 122b der Bauverordnung (BauV; BSG 721.1), Art. 18 Abs. 1ter NHG und Art. 14 Abs. 6 und 7 NHV sowie Art. 13 NSchV die folgenden Akten zur öffentlichen Auflage:
A) Zone mit Planungspflicht ZPP S «Wohnen im Park» und Überbauungsordnung «Wohnen im Park» mit Änderung der baurechtlichen Grundordnung bestehend aus:
- Überbauungsplan «Wohnen im Park»
- Überbauungsvorschriften «Wohnen im Park»
- Änderung Zonenplan 1 (Ausschnitt 1)
- Änderung Zonenplan 2 (Ausschnitt 1)
- Änderung Artikel 330 Baureglement (ZPP S)
- Erläuterungsbericht
B) Gesuch einer Ausnahmebewilligung für technische Eingriffe in Hecken und Feldgehölze:
- Gesuchstellerin: Allianz Suisse Lebensversicherungs-Gesellschaft AG, Wallisellen ZH, vertreten durch Allianz Suisse Immobilien AG, Bern
- Parzelle Nr. 6458
- Ausnahmegesuch
- Bestand, Ersatzfläche bzw. Ersatzmassnahmen Feldgehölze 1:500
Auflagefrist: Die Unterlagen können vom 31. August bis und mit 2. Oktober 2023 während den Büroöffnungszeiten im Dienstleistungszentrum, Abteilung Bau, Rain 7, 3063 Ittigen sowie auf dieser Seite unter «Dokumente» eingesehen werden.
Einsprachen:
- Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich mit Begründung an den Gemeinderat, Rain 7, 3063 Ittigen, einzureichen.
- In Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Artikel 35b Absatz 1 BauG).
- Allfällige Einspracheverhandlungen finden zwischen dem 23. Oktober und dem 1. November 2023 statt. Einsprechende sind gebeten, sich für diesen Zeitraum Termine freizuhalten.
Zugehörige Objekte
Name |
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Wohnen im Park |