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FAQ

Andere

Die Parkkarten können online oder am Bürgerdesk des Dienstleistungszentrums Ittigen bezogen und verlängert werden. Berechtigt für die Parkkarten sind Anwohnerinnen und Anwohner, Geschäftsbetriebe sowie für die Park+Ride-Anlage Pendlerinnen und Pendler.

Anmelden, Abmelden und Umziehen

Sie können sich provisorisch mit dem Online-Formular anmelden. Um Sie definitiv Anzumelden, kommen Sie bitte mit dem Heimatausweis persönlich bei der Einwohnerkontrolle vorbei.

Melden Sie sich bei der Fremdenkontrolle. Die Mitarbeitenden erklären Ihnen gerne, wie Sie vorgehen müssen.

Sie können sich bequem via eUmzugCH (Wegzug, Zuzug, Umzug) oder persönlich bei uns am Schalter abmelden. Die Abmeldung ist kostenlos.

 

Bei einem Wegzug ins Ausland müsse Sie bei uns die Adresse im Ausland und eine Kontaktadresse in der Schweiz hinterlegen.

Bitte melden Sie sich zudem frühzeitig persönlich mit dem Formular «Wegzug ins Ausland» beim Bereich Steuern unserer Gemeinde.

Beantragen Sie bei der Einwohnerkontrolle Ittigen einen Heimatausweis (schweizer Staatsangehörige) / Interimausweis (ausländische Staatsangehörige). Der Ausweis kann online bestellt oder perönlich am Schalter bezogen werden.

Mit diesem Ausweis müssen Sie sich bei der anderen Gemeinde als Wochenaufenthalter-/in anmelden.

Alle Unterlagen, die Sie für den Zuzug nach Ittigen brauchen lesen Sie unter Zuzug. Sie können sich entweder persönlich bei uns am Schalter oder online via eUmzugCH (Wegzug, Zuzug, Umzug) anmelden. 

Ausweise

Melden Sie sich bei den Einwohnerdiensten. Sie erklären Ihnen gerne, wie Sie vorgehen müssen.

Sie erhalten Ihre Geburtsurkunde beim Zivilstandsamt Ihres Geburtsortes.

Ab dem 1. Januar 2022 sind im Kanton Bern die Mofa-Vignetten nicht mehr bei Ausgabestellen (Händler, Gemeindeverwaltung, Poststellen) erhältlich. Neu erhalten Halterinnen und Halter von Elektrobikes und Mofas, deren Fahrzeug 2021 ordentlich eingelöst wurde, Mitte Februar 2022 vom Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt eine Rechnung für die Vignette 2022. Nach der Bezahlung wird sie ihnen per Post zugestellt.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamts.

Es gibt verschiedene Wege, die Wohnsitzbestätigung zu beantragen.

Wohnsitzbestätigung SBB für die Berechtigung zum Kauf eines GA Familie oder GA Duo Partner: Formular ausdrucken, ausfüllen und am Bürgerdesk (Einwohnerkontrolle) vorbeikommen (ID dabei haben) – gratis

Wohnsitzbestätigung für HandänderungssteuerFormular ausfüllen und am Bürgerdesk (Einwohnerkontrolle) vorbeikommen – gratis

Wohnsitzbestätigung für Einbürgerung oder sonstiges: Füllen Sie das Online-Formular aus. Nach der Bezahlung erhalten Sie die Bestätigung per Post.

Den Zivilstandsausweis können Sie online beim Zivilstandsamt Bern-Mittelland bestellen.

Bildung

Das Kind wird entsprechend dem individuellen Entwicklungsstand gefördert. Kinder werden zur Hälfte der Zeit von zwei Lehrpersonen im Teamteaching unterrichtet. Es ist weniger die Altersdurchmischung ausschlaggebend, sondern der individuelle Entwicklungsstand. In diesem Alter variiert er stark.

Das Unterrichten an einer Basisstufe ist Teil des Studiums an der Pädagogischen Hochschule. Für Lehrpersonen des Zyklus 1, welche nicht für das Unterrichten an einer Basisstufe ausgebildet sind, bestehen genügend Weiterbildungsangebote. Niemand wird in Ittigen an einer Basisstufe unterrichten, ohne hierfür die notwendigen Kompetenzen zu haben.

Jedes Kind in der Basisstufe profitiert zuerst von den grösseren oder weiterentwickelten Kindern. Umgekehrt werden sie später andere Kinder unterstützen und entwickeln damit Selbstbestätigung, Verantwortungsbewusstsein und damit ein positives Sozialverhalten. Dies ist ebenfalls eine Gelingensbedingung für den erfolgreichen Übertritt in den Zyklus 2

Leider entspricht ein Teil der bestehenden Kindergärten nicht den Anforderungen einer Basisstufe. Es ist geplant, die Kindergärten «Park» und «Altikofen» im 2024/25 aufzulösen. Kinder, welche diese Kindergärten besuchen würden, werden entweder im «Altikofen» oder im «Kappelisacker» eingeteilt.

Im Eyfeld entstehen 2025/26 zwei Basisstufen, wobei der bestehende Kindergarten aufgelöst wird.

Kinder aus den Kindergärten «Rain 1 und 2» werden 2026/27 in den Neubau Rain 25 einziehen. Die beiden Kindergärten werden anderweitig genutzt oder abgerissen.

Im Schuljahr 2028/29 werden die beiden Kindergärten «Kappelisacker» durch ein Basisstufenzentrum ersetzt.

Wie in allen Modellfragen gibt es Befürworter/innen und Gegner/innen, auch im Lehrkörper. Für einige Lehrpersonen handelt es sich bei der Basisstufe um ein Modell, welches sie noch nicht kennen. Es ist deshalb verständlich, dass einige von ihnen Mühe haben mit der Vorstellung, dass sich ihr Berufsbild und -alltag stark verändern.

Die Schulleitung begleitet sie in diesem Prozess. Die Lehrpersonen haben nicht die Kompetenz, über Schulmodelle zu entscheiden, diese liegt beim Gemeinderat.

Jedem Kind wird ein altersgerechter Schulweg zugemutet. Einige haben längere Schulwege, andere kürzere. Sobald ein Schulweg als nicht mehr altersgerecht erachtet wird, ergreift die Gemeinde betriebliche Massnahmen (z. B. Schulbus). Mittel- und langfristig profitieren insbesondere auch Kinder, welche die Tagesschule besuchen. Denn es ist geplant, dass in der Nähe jeder Basisstufe ein Betreuungsangebot der Tagesschule zur Verfügung steht. Auf das Tagesschultaxi kann deshalb in Zukunft verzichtet werden.

Kinder im Alter der Einstiegsstufe lernen sehr stark spielorientiert. Der Übergang vom Spiel zum Unterricht erfolgt fliessend und entwicklungsorientiert.

Die Tagesschule wird bis zum Schuljahr 2028/29 in alle vier Standorte «Eyfeld», «Rain», «Altikofen» und «Kappelisacker» integriert sein. Kinder aus der Basisstufe, welche die Tagesschule besuchen, werden nicht mehr zwischen Schule und Tagesschule den Standort wechseln müssen. Ziel ist, dass Kinder mit Betreuungsbedarf in den ersten vier Schuljahren am gleichen Ort beschult und betreut werden.

Die Lehrpersonen ermitteln regelmässig die Kompetenzen der Kinder. Ist ein Kind unter- oder überfordert, so passen die Lehrpersonen Methodik und Inhalte entsprechend dem jeweiligen Entwicklungsstand an. Je nach Empfehlung durchlaufen die Kinder die Basisstufe in drei, vier oder fünf Jahren.

Es werden im Kanton Bern in 48 Gemeinden 166 Basisstufenklassen geführt (Stand August 2021). Der kantonale Trend hin zur Basisstufe ist deutlich. Es besteht mittlerweile ein grosses Wissen, um die Vorteile des Modells auszuschöpfen und möglichen Schwächen oder Risiken proaktiv zu begegnen.

Die Klasseneinteilung erfolgt in der Regel im Frühjahr vor dem nächsten Schuljahr. Aktuell sieht der Umsetzungsplan folgende zeitliche Einführung der Basisstufe vor:

  • Schuljahr 2024/25: Einzugsgebiet Altikofen bis und mit Park
  • Schuljahr 2025/26: Eyfeld
  • Schuljahr 2026/27: Rain
  • Schuljahr 2027/28: Kappelisacker bis und mit Park

Somit sind – je nach Einzugsgebiet - Kinder ab dem Geburtsjahrgang 2017 von der Umstellung betroffen.

Am Einschulungselternabend, welcher im Januar vor dem Schulstart im August stattfindet, wird über die Basisstufe informiert. Zu diesem Zeitpunkt kann erst eine grobe Einschätzung gemacht werden, welche Kinder in der Übergangszeit voraussichtlich in den Kindergarten kommen und welche voraussichtlich in die Basisstufe. Die definitive Klasseneinteilung wird den Eltern im Mai brieflich kommuniziert, wenn alle nötigen Daten zwecks Einteilung vorliegen.

Der Kanton gibt den Gemeinden die Möglichkeit, zwischen den Modellen «Kindergarten», «Basisstufe» oder «Cycle élémentaire» zu wählen. Das Schulinspektorat gab Ittigen bereits mehrfach die Empfehlung ab, die Basisstufe einzuführen, überlässt den Entscheid aber selbstverständlich der Gemeinde. Für mehr Informationen des Bildungs- und Kulturdepartements des Kantons Bern bitte hier klicken.

In Ittigen entscheidet der Gemeinderat über Organisationsformen der Volksschule (Modelle). Dabei berücksichtigt er fachliche und pädagogische Empfehlungen sowie das Ergebnis von Mitwirkungen in der Öffentlichkeit.

Nein, noch nicht. Aus diesem Grund ist die Einführung der Basisstufe frühzeitig in die Überlegungen zur Schulraumplanung eingeflossen. Basisstufenklassen werden nur dort eröffnet, wo der Schulraum die Anforderungen erfüllt.

Die folgenden Videos zeigen exemplarisch die pädagogischen Grundgedanken des Modells und wie die Lehrpersonen den Lehrplan 21 umsetzen:

https://www.youtube.com/watch?v=GggRzsvrwVA

https://www.youtube.com/watch?v=8S_kgsm12-Q

Studien sind mit Vorsicht zu geniessen, da sich die Situationen von Gemeinde zu Gemeinde unterscheiden. Dazu einige Hauptaussagen von Gemeinden, welche die Basisstufe eingeführt haben:

  • Die Leistungen der Kinder sind nicht messbar besser oder schlechter als nach dem traditionellen Modell
  • Die Kinder gewinnen jedoch im sozialen Bereich
  • Übergänge in der Schullaufbahn erfolgen fliessender
  • Das Kind erlebt bei den Bezugspersonen eine höhere Kontinuität
  • Das kompetenzorientierte Lernen gemäss Lehrplan 21 wird begünstigt
  • Bei den Lehrpersonen herrscht das Vieraugenprinzip, welches die Qualitätsentwicklung begünstigt
  • Das Unterrichten im Team ermöglicht eine differenzierte Förderung und begünstigt die Integration von Kindern mit besonderen Bedürfnissen
  • Es werden weniger Abklärungen bei Fachstellen durchgeführt, es kommt zu weniger Stigmatisierungen
  • Lehrpersonen können sich mehr auf ihr Kerngeschäft konzentrieren, sich besser vertreten und sich Aufgaben aufteilen

Davon profitieren durchgängig alle Kinder.

Im Modell Kindergarten erfahren Kind und Eltern bereits nach zwei Jahren einen Wechsel der Klassenlehrperson. In der Basisstufe erfolgt dieser Wechsel (mit Ausnahme der Übergangszeit bis zur definitiven Einführung) erst nach durchschnittlich vier Jahren. Für das Vertrauensverhältnis zwischen Kind, Eltern und Lehrpersonen ist dies ein grosser Vorteil.

Die Zusammenarbeit erfolgt sonst wie gewohnt mit Elternanlässen und Elterngesprächen.

Gesundheit

Nein, diese muss an einem Ort aufbewahrt sein, wo jederzeit Zugriff darauf genommen werden kann. Tragen Sie eine Hinweiskarte mit den Angaben zur Vertretungsperson sowie zum Aufbewahrungsort der Patientenverfügung in Ihrem Portemonnaie. Übergeben Sie zudem eine Kopie der Patientenverfügung Ihrem behandelnden Arzt sowie Ihren Vertretungs- oder Vertrauenspersonen.

Im Todesfall

Ja, bei der Gemeinde Ittigen kann ein Testament oder ein Vorsorgeauftrag zum Preis von je  30 Franken deponiert werden.

Wälchli Philip

Nein, wenn keine Kinder vorhanden sind, geht ein Anteil (1/8 pro Elternteil) an die Eltern über. Sind diese vorverstorben, geht dieser Anteil an die Geschwister etc. über. Mit einem Testament, kann der überlebende Ehegatte bzw. die überlebende Ehegattin als Alleinerbe eingesetzt werden.

Wälchli Philip

Nein, mit der Erbausschlagung dürfen keine erbrechtlich relevanten Handlungen mehr vollzogen werden. Wenn Rechnungen bezahlt (ausgenommen Bestattungskosten) oder Wertgegenstände zu sich genommen werden, gilt dies als Erbeinmischung. Die Erbschaft kann somit nicht mehr ausgeschlagen werden.

Wälchli Philip

Wird ein Testament durch die Gemeinde eröffnet, so wird der Erbenschein auch durch die Gemeinde ausgestellt.
Wird ein Testament durch den Notar/die Notarin eröffnet oder ist kein Testament vorhanden, so wird der Erbenschein durch den Notar/die Notarin ausgestellt.

Wälchli Philip

Nein. Die Herausgabe ist ein höchstpersönliches Recht. Das Testament kann nur durch den Verfasser herausverlangt werden (Ausweispflicht).

Wälchli Philip

- Eigene Kinder
- Ehegatte
- Eltern der verstorbenen Person

Wälchli Philip

Ja. Im Kanton Bern muss ein Siegelungsprotokoll zwingend bei jedem Todesfall durch die zuständige Gemeinde erstellt werden.

Wälchli Philip

Wenn ein Vermögen über 100'000 Franken und/oder eine Liegenschaft vorhanden ist, muss durch einen Notar ein Steuerinventar erstellt werden. Auch dann, wenn die Sachlage klar ist (Alleinerbe etc.).

Wälchli Philip

Liegenschaften / Hallen

Ittigen vermietet verschiedene Räumlichkeiten um Geburtstage, Firmenanlässe, Seminare, Lager oder ähnliches zu veranstalten. Finden Sie den passenden Raum.

Öffentlicher Verkehr

Seit 1.1.2024 gibt es das SBB-Angebot «Tageskarte Gemeinde» nicht mehr. Ittigen verzichtet auf das Nachfolgeprodukt «Spartageskarte Gemeinde», weil es neben den übrigen Angeboten der SBB wie beispielsweise Sparbillette wenig attraktiv und in der Abwicklung sehr aufwändig ist. Dass die Spartageskarte ausschliesslich am Schalter erhältlich ist, widerspricht zudem dem übergeordneten Auftrag, Dienstleistungen möglichst digital abzuwickeln.

Unter spartageskarte-gemeinde.ch sind die Verfügbarkeiten der Spartageskarten pro Reisetag sowie sämtliche Verkaufsstellen ersichtlich.

Polizei

Fahrräder, welche in der Gemeinde Ittigen gefunden werden, werden in einer Liste aufgenommen und bei uns gelagert. Falls Sie ein Fahrrad vermissen, melden Sie sich bei den Einwohnerdiensten.

Den Strafregisterauszug können Sie online oder persönlich am Postschalter bestellen.

Gefundene Gegenstände, welche bei der Einwohnerkontrolle abgegeben werden, werden mindestens ein Jahr aufbewahrt.

Falls Sie etwas verloren haben, füllen Sie die Verlustmeldung online aus. Wir prüfen, ob der vermisste Gegenstand bei uns abgegeben wurde und informieren Sie.

Rund um Tiere

Die Mitarbeitenden des Werkhofs finden in Weihern ausgesetzte Goldfische.

Heidi Schlosser

Bitte melden Sie sich bei der Gemeinde, Bereich Umwelt,, mit den Angaben zum Fundort und wenn möglich mit einem Bild des Tiers.

Heidi Schlosser

Das Aussetzen von Haustieren ist gemäss Tierschutzgesetz des Bundes verboten und unter Strafe gestellt. Melden Sie sich bei Kleintierhandlungen oder auch im Tierheim, wenn Sie Ihr Haustier abgeben möchten.

Ist es ein Haustier (z.B. Katze), informieren Sie bitte den Werkhof (Tel. 031 924 26 26). Ist es ein Wildtier, wenden Sie sich an den Wildhüter.

Umwelt und Ökologie

Das Tiefbauamt des Kantons Bern ist für den betrieblichen Unterhalt der Autobahn (inkl. Autobahnraststätte) zuständig. Zum betrieblichen Unterhalt gehören: Winterdienst, Reinigungen, Grünpflege, Betriebs- und Sicherheitsausrüstungen, Dienste  (Kontrollen, Unfall- und , Unwetterschäden) sowie kleiner baulicher Unterhalt.

Sie können die Containergebührenmarke (Einzelmarke) persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle kaufen oder online bestellen. Wir werden Ihnen die Gebührenmarke per Post zustellen, sobald Sie online bezahlt haben.

Die Gemeinde Ittigen bietet Kompost- und Gartenberatungen an. Weitere Informationen finden Sie unter «Kompostberatung / Gartenberatung».

Entsorgen Sie invasive Neophyten nicht im Kompost, sondern via Hauskehricht in der Verbrennung. Nur so können Sie sicherstellen, dass sich die Pflanze nicht via Samen oder Pflanzenteilchen verbreitet. Weitere Informationen zur Entsorgung finden Sie hier.


Haben Sie weitere Fragen zur Beseitigung von invasiven Neophyten? Melden Sie sich bei der Garten- und Kompostberatungsstelle der Gemeinde Ittigen.

Falls sich die Pflanze auf dem öffentlichen Boden der Gemeinde Ittigen befindet, melden Sie sich bei der Gemeinde Ittigen, Bereich Umwelt, mit Angaben zum Fundort und wenn möglich mit einem Bild.

Bei Pflanzen auf privatem Grund können Sie sich an die Garten- und Kompostberatungsstelle der Gemeinde Ittigen wenden.

Die häufigsten invasiven Pflanzenarten in der Gemeinde Ittigen sind:

  • Kanadische Goldruten inkl. Hybride
  • Asiatische Staudenknöteriche inkl. Hybride
  • Drüsiges Springkraut
  • Einjähriges Berufkraut
  • Essigbaum
  • Kirschlorbeer
  • Schmalblättriges Greiskraut
  • Sommerflieder/Schmetterlingsstrauch

Erfahren Sie in den Artenblättern mehr über die einzelnen Pflanzen.

Sie können die Kehrichtmarken für Klein- bzw. Grobsperrgut persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle kaufen oder online bestellen und bezahlen. Die Kehrichtmarken werden Ihnen per Post zugestellt, sobald Sie online bezahlt haben.

Kleinsperrgutmarke bestellen
Grobsperrgutmarke bestellen