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Generelle Informationen

Alle publizierten Resultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate der Gemeinde. Die gesamten Resultate sind auf der Website des Kantons und des Bundes publiziert.

Die Abstimmungserläuterungen und der Abstimmungstext als Hörbuch
Für blinde, sehbehinderte oder sonst lesebehinderte Bürgerinnen und Bürger bietet der Kanton Bern seine Abstimmungsunterlagen, -erläuterungen und -texte kostenlos als Hörzeitschrift an. Diese werden in Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Bibliothek für Blinde und Sehbehinderte SBS im international anerkannten DAISY-Format produziert und auf einer CD verschickt. Bücher und Zeitschriften im DAISY-Format können auf speziellen DAISY-Playern aber auch am PC oder auf allen MP3-fähigen CD-Playern und DVD-Playern abgespielt werden.

Wer die Abstimmungsunterlagen zusätzlich als DAISY-Hörzeitschrift erhalten möchte, kann diese unter folgender Adresse abonnieren:
Blindenbibliothek SBS
Grubenstrasse 12
8045 Zürich
043 333 32 32
medienverlag@sbszh.ch

Kontakt

Fuhrer Heiri, heinrich.fuhrer@ittigen.ch

Urne Öffnungszeiten

Persönlich abgestimmt werden kann in folgenden Lokalen und zu folgenden Zeiten. Die angegebenen Tage sind Wochentage in der Woche vor dem Abstimmungssonntag.

Bibliothek Talgut-Zentrum
Samstag 10.00 - 11.00 Uhr

Kindergarten Worblaufen
Samstag 17.00 - 18.00 Uhr

Primarschule Rain
Sonntag 10.30 - 11.30 Uhr

Voraussetzungen

Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.

Brieflich abstimmen

Was ist zu beachten?

  • Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
  • Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert "Stimm-/Wahlzettel" und kleben dieses zu.
  • Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
  • Sie können das Antwortkuvert per Post schicken oder während der Bürostunden beim Dienstleistungszentrum der Gemeinde abgeben. Das Abstimmungsmaterial muss spätestens am Samstag bei der Gemeinde eintreffen (Geschäftsantwortsendung A-Post).


Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:

  • ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird
  • die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
  • das Antwortkuvert mehr als einen Stimmausweis enthält
  • das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist.