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2. öffentliche Planauflage: Hinterer Schermen 44

11. Dezember 2025
Zweite öffentliche Auflage der Überbauungsordnung sowie eines neuen Baubereichs.

Der Gemeinderat Ittigen bringt, gestützt auf

  • das kantonale Baugesetz (Art. 60 Abs. 3 BauG),
  • das Natur- und Heimatschutzgesetz (Art. 18 Abs. 1ter NHG),
  • die Natur- und Heimatschutzverordnung (Art. 14 Abs. 6 und 7 NHV) 
  • sowie Artikel 13 der Naturschutzverordnung 

folgende gegenüber den Auflageakten geänderten und durch die Gemeindeversammlung (30. November 2023) beschlossenen Änderungen der Überbauungsordnung  «Hinterer Schermen 44» (Streichung Baubereich B) zur öffentlichen Auflage.

Der Verzicht auf den Baubereich B führt in der Überbauungsordnung «Hinterer Schermen 44» (Überbauungsplan und Überbauungsvorschriften) zu folgenden Anlassungen:

  • Streichung des Baubereichs B (Art. 1; Art. 5 Abs. 1; Art. 7 Abs. 2 und Abs. 3; Art. 8 Abs. 1 und Abs. 2; Art. 9 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 4 und Abs. 5; Art. 10 Abs. 3; Art. 11 Abs. 3)
    Der Baubereich B entfällt und der «Freiraum der Überbauung» wird entsprechend vergrössert. Zudem wird der «Vorplatz» verkleinert.
     
  • Ergänzung des Baubereichs A1 mit einem neuen Baubereich «Laube» (Art. 5 Abs. 1; Art. 7 Abs. 2 und Abs. 3; Art. 8 Abs. 1 bis 3; Art. 9 Abs. 1 und Abs. 2; Art. 10 Abs. 2)
    Der neue Baubereich «Laube» gestattet die Erstellung einer offenen Erschliessungslaube auf Stützen. Das damit verbundene Nutzungspotenzial für Wohnen im Baubereich A1 soll dem langfristigen Erhalt des schützenswerten Ensembles dienen.
     
  • Festlegung des Rückbaus des bestehenden Parkplatzes (Art. 5 Abs. 1; Art. 12 Abs. 4):
    Durch den Verzicht auf den Baubereich B wird der Rückbau der Parkplatzfläche im «Freiraum der Überbauung» in der Überbauungsordnung geregelt.
     
  • Anpassung Gehölzstrukturen und Krautsaum (Art. 12 Abs. 3):
    Die Streichung des Baubereichs B macht ausserdem eine Überarbeitung der Gartengestaltung nötig.


Mit der Streichung des Baubereichs B reduzieren sich die Eingriffe in Hecken und Feldgehölze. Das angepasste Gesuch einer Ausnahmebewilligung für technische Eingriffe in Hecken und Feldgehölze liegt gleichzeitig zur öffentlichen Auflage auf:

  • Gesuchstellerin: Laubegg AG, Bern
  • Parzelle Nr. 685
  • Ausnahmegesuch
  • Bestandesaufnahme Feldgehölze 1:200
  • Ersatzmassnahmen Feldgehölze 1:200


Auflagefrist: Die Unterlagen können vom 11. Dezember 2025 bis und mit 9. Januar 2026 während den Büroöffnungszeiten im Dienstleistungszentrum, Abteilung Bau, Rain 7, 3063 Ittigen sowie auf dieser Seite unter «Dokumente» eingesehen werden.

Einsprachen:

  • Einsprachen können nur gegen die bezeichneten nachträglichen Änderungen erhoben werden.
  • Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich mit Begründung an den Gemeinderat, Rain 7, 3063 Ittigen, einzureichen.
  • In Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Artikel 35b Absatz 1 BauG).
Symbolbild Hinterer Schermen 44.

Zugehörige Objekte

Name
Überbauungsvorschriften (PDF, 205.3 kB) Download 0 Überbauungsvorschriften
Überbauungsplan_Änderungsdokument (PDF, 494.38 kB) Download 1 Überbauungsplan_Änderungsdokument
Erläuterungsbericht (PDF, 7.15 MB) Download 2 Erläuterungsbericht
Schlussbericht Richtprojekt GWJ_rev. Abgabe (PDF, 9.8 MB) Download 3 Schlussbericht Richtprojekt GWJ_rev. Abgabe
Verkehrsgutachten (PDF, 2.49 MB) Download 4 Verkehrsgutachten
Formular Ausnahmegesuch Laubegg AG, Bern (PDF, 900.1 kB) Download 5 Formular Ausnahmegesuch Laubegg AG, Bern
Bestandsaufnahme Feldgehölze (PDF, 5.61 MB) Download 6 Bestandsaufnahme Feldgehölze
Ersatzmassnahmen Feldgehölze (PDF, 4.94 MB) Download 7 Ersatzmassnahmen Feldgehölze