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Ferien, 13. Monatslohn, Pausen

Ferien

Lernende 32 Tage pro Jahr
bis 44-jährig 25 Tage pro Jahr
45- bis 54-jährig 28 Tage pro Jahr
ab 55-jährig 33 Tage pro Jahr

Mitarbeitende, die nicht während des ganzen Kalenderjahrs bei der Gemeinde arbeiten, haben einen anteilmässigen Ferienanspruch.

13. Monatslohn

Die Auszahlung erfolgt je zur Hälfte mit dem Lohnlauf Juni und Dezember. Beim Beenden des Arbeitsverhältnisses während des Kalenderjahrs besteht ein Anspruch auf Ausrichtung pro rata temporis.

Probezeit

Für Mitarbeitende im öffentlich-rechtlichen Anstellungsverhältnis beträgt die Probezeit maximal sechs Monate.

Kündigungsfrist

Im öffentlich-rechtlichen Anstellungsverhältnis beträgt die Kündigungsfrist nach der Probezeit drei Monate.

Arbeitszeit

Die Soll-Arbeitszeit beträgt 42 Stunden pro Woche bei einem Beschäftigungsgrad von 100 Prozent.

Zeitrahmen

Wir arbeiten mit dem Arbeitszeitmodell «Gleitende Arbeitszeit». Die Mitarbeitenden haben die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit sowie die Dauer der Mittagspause innerhalb von festgesetzten Grenzen (06:00 - 20:00 Uhr) selbst einzuteilen. Die Mittagspause muss mindestens 30 Minuten betragen.

Während den Schalteröffnungszeiten müssen die Schalter und Telefone der verschiedenen Abteilungen / Bereichen bedient sein.

Pausen

Nebst der Mittagspause von mindestens 30 Minuten besteht ein Anspruch auf bezahlte Vor- und Nachmittagspausen von je 15 Minuten. Kein Pausenanspruch besteht am Freitagnachmittag wegen dem früheren Schalterschluss. Zusätzliche Rauchpausen gelten nicht als Arbeitszeit.

Zugehörige Objekte