Inhalt
Ferien, 13. Monatslohn, Pausen
Ferien
| Lernende | 32 Tage pro Jahr |
| bis 44-jährig | 25 Tage pro Jahr |
| 45- bis 54-jährig | 28 Tage pro Jahr |
| ab 55-jährig | 33 Tage pro Jahr |
Mitarbeitende, die nicht während des ganzen Kalenderjahrs bei der Gemeinde arbeiten, haben einen anteilmässigen Ferienanspruch.
13. Monatslohn
Die Auszahlung erfolgt je zur Hälfte mit dem Lohnlauf Juni und Dezember. Beim Beenden des Arbeitsverhältnisses während des Kalenderjahrs besteht ein Anspruch auf Ausrichtung pro rata temporis.
Probezeit
Für Mitarbeitende im öffentlich-rechtlichen Anstellungsverhältnis beträgt die Probezeit maximal sechs Monate.
Kündigungsfrist
Im öffentlich-rechtlichen Anstellungsverhältnis beträgt die Kündigungsfrist nach der Probezeit drei Monate.
Arbeitszeit
Die Soll-Arbeitszeit beträgt 42 Stunden pro Woche bei einem Beschäftigungsgrad von 100 Prozent.
Zeitrahmen
Wir arbeiten mit dem Arbeitszeitmodell «Gleitende Arbeitszeit». Die Mitarbeitenden haben die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit sowie die Dauer der Mittagspause innerhalb von festgesetzten Grenzen (06:00 - 20:00 Uhr) selbst einzuteilen. Die Mittagspause muss mindestens 30 Minuten betragen.
Während den Schalteröffnungszeiten müssen die Schalter und Telefone der verschiedenen Abteilungen / Bereichen bedient sein.
Pausen
Nebst der Mittagspause von mindestens 30 Minuten besteht ein Anspruch auf bezahlte Vor- und Nachmittagspausen von je 15 Minuten. Kein Pausenanspruch besteht am Freitagnachmittag wegen dem früheren Schalterschluss. Zusätzliche Rauchpausen gelten nicht als Arbeitszeit.
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Personal | 031 925 22 81 | Kontaktformular |
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Gemeindeschreiberei | 031 925 22 22 | Kontaktformular |