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Parkierungserleichterung für gehbehinderte Personen und Behindertenfahrdienste

Seit 1. Juli 2006 ist für die Bewilligung von Parkierungserleichterungen für gehbehinderte Personen (Parkkarten) im Kanton Bern das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt zuständig.

Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt.

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