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Verkehr

Sie möchten lernen, Auto zu fahren? Sie sind im Gehen behindert und darauf angewiesen, dass Sie erleichtert parkieren können? Wir informieren Sie, wie Sie vorgehen müssen.

Lernfahrausweis

Für das Ausstellen von Lernfahrausweise aller Kategorien ist das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt zuständig.

Für das Ausstellen von Lernfahrausweise aller Kategorien ist das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt zuständig.

Parkierungserleichterung für gehbehinderte Personen und Behindertenfahrdienste

Seit 1. Juli 2006 ist für die Bewilligung von Parkierungserleichterungen für gehbehinderte Personen (Parkkarten) im Kanton Bern das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt zuständig. Nä…

Seit 1. Juli 2006 ist für die Bewilligung von Parkierungserleichterungen für gehbehinderte Personen (Parkkarten) im Kanton Bern das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt zuständig.

Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt.

Parkkarten

Die Gemeinde Ittigen stellt für berechtigte Personen und Geschäftsbetriebe Parkkarten aus. Die Parkkarten werden in elektronischer Form ausgestellt und sind sofort nach der Zahlung (K…

Die Gemeinde Ittigen stellt für berechtigte Personen und Geschäftsbetriebe Parkkarten aus.

Die Parkkarten werden in elektronischer Form ausgestellt und sind sofort nach der Zahlung (Kreditkarte, Twint) ab dem gewünschten Datum gültig. Sie erhalten keine physische Parkkarte.

Hier können Sie Ihre Parkkarte lösen (Online-Portal).Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Info: Perimeter blaue Zone Gemeinde Ittigen

Haben Sie Fragen? Wenden Sie sich an sicherheit@ittigen.ch.

 

MWST-Nr.: CHE290.899.238 MWST