Die Gemeinde erlässt die erforderlichen Verkehrsmassnahmen auf den Gemeindestrassen. Sie trifft auf öffentlichen Strassen privater Eigentümer oder Eigentümerinnen die für die Sicherheit des Verkehrs erforderlichen Massnahmen:
- Regelung der Vortrittsverhältnisse
- Fahrverbote
- Mass- und Gewichtsbeschränkungen
- Geschwindigkeitsbeschränkungen
- Markierung von Parkfeldern
- Ausnahmebewilligungen im Strassenverkehr
Weiter ist die Gemeinde auf ihrem Gebiet, einschliesslich Kantonsstrassenstrecken, die innerhalb der Ortschaftstafeln liegen, zuständig für das Anordnen und das Anbringen der Wegweisung zu wichtigen örtlichen Verkehrspunkten sowie für die örtliche Parkplatz- und Betriebswegweisung.