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Nutzung öffentlicher Strassen und Plätze für Veranstaltung

Das Benutzen von öffentlichen Strassen und Plätzen für kulturelle und sportliche Anlässe (z.B. Umzüge an Fasnacht, Musikanlässe, Wettkämpfe im Radsport, Lauf- oder Marschsport) ist bewil…

Das Benutzen von öffentlichen Strassen und Plätzen für kulturelle und sportliche Anlässe (z.B. Umzüge an Fasnacht, Musikanlässe, Wettkämpfe im Radsport, Lauf- oder Marschsport) ist bewilligungspflichtig.

Die Inanspruchnahme von öffentlichen Strassen

  • zum Lagern von Anlagen, Gegenständen und anderen Einrichtungen (zum Beispiel Schuttmulden) oder
  • das Aufbrechen von Strassen

bedarf ebenfalls einer Bewilligung. Sie ist gebührenpflichtig. 

Mit Ausnahme der Tiefenaustrasse und der Worblaufenstrasse gehören alle öffentlichen Strassen der Gemeinde Ittigen.

Für Fragen oder Bewilligungen ist das Dienstleistungszentrum, Bereich Sicherheit, zuständig.

Schulwegsicherheit

Seit 2017 läuft in Ittigen das Projekt Schulweg/Elterntaxi. Ziel des Gemeinderats ist es, dass möglichst viele Schülerinnen und Schüler den Schulweg zu Fuss oder mit dem Velo selbständig…

Seit 2017 läuft in Ittigen das Projekt Schulweg/Elterntaxi. Ziel des Gemeinderats ist es, dass möglichst viele Schülerinnen und Schüler den Schulweg zu Fuss oder mit dem Velo selbständig zurücklegen. Wir sind überzeugt, dass die Kinder davon in vielfacher Hinsicht profitieren.

Das angestrebte Ziel soll in drei Schritten erreicht werden:

  • Gestaltung der Schulwege
  • Motivation der Kinder und der Eltern
  • Verkehrsmassnahmen


Der Gemeinderat und die Schulleitungen appellieren an alle Eltern, ihre Kinder grundsätzlich nicht mit dem Auto in die Schule zu bringen. Eltern, die auf den Elterntaxi-Dienst nicht verzichten können oder wollen, bitten wir, das Angebot «Kiss&Ride» zu nutzen und damit einen Beitrag an die Sicherheit aller Schülerinnen und Schüler zu leisten. Auf den beiden Flyer unter «Dokumente» stehen weiterführende Informationen.

Signalisationen

Die Gemeinde erlässt die erforderlichen Verkehrsmassnahmen auf den Gemeindestrassen. Sie trifft auf öffentlichen Strassen privater Eigentümer oder Eigentümerinnen die für die Sicherheit …

Die Gemeinde erlässt die erforderlichen Verkehrsmassnahmen auf den Gemeindestrassen. Sie trifft auf öffentlichen Strassen privater Eigentümer oder Eigentümerinnen die für die Sicherheit des Verkehrs erforderlichen Massnahmen:

  • Regelung der Vortrittsverhältnisse
  • Fahrverbote
  • Mass- und Gewichtsbeschränkungen
  • Geschwindigkeitsbeschränkungen
  • Markierung von Parkfeldern
  • Ausnahmebewilligungen im Strassenverkehr

Weiter ist die Gemeinde auf ihrem Gebiet, einschliesslich Kantonsstrassenstrecken, die innerhalb der Ortschaftstafeln liegen, zuständig für das Anordnen und das Anbringen der Wegweisung zu wichtigen örtlichen Verkehrspunkten sowie für die örtliche Parkplatz- und Betriebswegweisung.

Verkehrssicherheit

Zusammen mit den Verkehrsexperten der Kantonspolizei und des Tiefbauamtes sowie der Schweizerischen Beratungsstelle für Unfallverhütung wird die Verkehrssicherheit auf den Strassen der G…

Zusammen mit den Verkehrsexperten der Kantonspolizei und des Tiefbauamtes sowie der Schweizerischen Beratungsstelle für Unfallverhütung wird die Verkehrssicherheit auf den Strassen der Gemeinde Ittigen ständig optimiert.

Fragen und Anliegen zur Verkehrssicherheit

  • auf Schulwegen
  • bei Ausfahrten
  • allgemeiner Art

sind an das Dienstleistungszentrum, Bereich Sicherheit, zu richten.

Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern

Eine optimale Sicht fördert die Verkehrsübersicht und die Verkehrssicherheit auf öffentlichen Strassen sowie auf Geh- und Radwegen. Worauf ist beim Zurückschneiden Ihrer Bepflanzung (…

Eine optimale Sicht fördert die Verkehrsübersicht und die Verkehrssicherheit auf öffentlichen Strassen sowie auf Geh- und Radwegen.

Worauf ist beim Zurückschneiden Ihrer Bepflanzung (Bäume, Hecken und Sträucher) zu achten:

  • 50 cm seitlicher Abstand vom Fahrbahrrand.
  • Bei überhängenden Ästen muss der Luftraum über der Strasse von 4.50 m Höhe und über Geh- und Radwegen von 2.50 m Höhe frei bleiben.
  • Die Beleuchtung der Verkehrsflächen darf nicht beeinträchtigt werden.
  • Der Seitenbereich bei gefährlichen, unübersichtlichen Strassenstellen (insbesondere Kurven, Einmündungen und Kreuzungen) muss ausreichend frei sein.
  • Bäume und grössere Äste beseitigen, die den Witterungseinflüssen nicht genügend standhalten und auf die Verkehrsfläche zu stürzen drohen.

Die Gemeinde Ittigen bietet zweimal jährlich einen Häckseldienst an.

Fragen sind an das Dienstleistungszentrum, Bereich Sicherheit, zu richten.

Zugehörige Objekte

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