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Anmeldung Wochenaufenthalt

Melden Sie sich bitte innert 14 Tagen seit dem Zuzug persönlich am Bürgerdesk im Gemeindehaus an.

Für die Anmeldung benötigen wir Ihren Heimatausweis (SchweizerIn) bzw. Interimsausweis (AusländerIn).
 

Hinweis
Der steuerrechtliche Wohnsitz einer Person befindet sich dort, wo sie sich mit der Absicht des dauernden Verbleibens aufhält (Artikel 4 und Artikel 165 des Steuergesetzes). Der Bereich Steuern prüft aufgrund der gesetzlichen Grundlagen in regelmässigen Abständen, ob die Voraussetzungen für einen Wochenaufenthalt in Ittigen noch erfüllt sind.

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