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Einreise und Aufenthalt

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Gemeinde Ittigen
Fremdenkontrolle
Rain 7
Postfach 226
3063 Ittigen
Tel. 031 925 22 22
Fax 031 925 22 99
Kontaktformular

Anmeldung Ausländer/in

Melden Sie sich bitte innert 14 Tagen seit dem Zuzug persönlich beim Bürgerdesk oder online via eUmzugCH (Wegzug, Zuzug, Umzug) an. Bitte bringen Sie zur Anmeldung mit: Gültiger…

Melden Sie sich bitte innert 14 Tagen seit dem Zuzug persönlich beim Bürgerdesk oder online via eUmzugCH (Wegzug, Zuzug, Umzug) an.

Bitte bringen Sie zur Anmeldung mit:

  • Gültiger Reisepass (oder bei EG / EFTA-Angehörigen die Identitätskarte)
  • Ausländerausweis, sofern vorhanden
  • Arbeitsvertrag (Kopie)
  • Mietvertrag (Kopie)
  • Heiratsurkunde (falls Sie verheiratet sind)
  • Geburtsurkunde (bei minderjährigen Kindern)

Anmeldung Wochenaufenthalt

Melden Sie sich bitte innert 14 Tagen seit dem Zuzug persönlich am Bürgerdesk im Gemeindehaus an. Für die Anmeldung benötigen wir Ihren Heimatausweis (SchweizerIn) bzw. Interimsauswei…

Melden Sie sich bitte innert 14 Tagen seit dem Zuzug persönlich am Bürgerdesk im Gemeindehaus an.

Für die Anmeldung benötigen wir Ihren Heimatausweis (SchweizerIn) bzw. Interimsausweis (AusländerIn).
 

Hinweis
Der steuerrechtliche Wohnsitz einer Person befindet sich dort, wo sie sich mit der Absicht des dauernden Verbleibens aufhält (Artikel 4 und Artikel 165 des Steuergesetzes). Der Bereich Steuern prüft aufgrund der gesetzlichen Grundlagen in regelmässigen Abständen, ob die Voraussetzungen für einen Wochenaufenthalt in Ittigen noch erfüllt sind.

Besuchervisum Schweiz (bis zu drei Monaten)

Möchten Sie einen Gast bis zu drei Monaten in die Schweiz einladen? Als Gastgeber oder Gastgeberin verpflichten Sie sich, für den Lebensunterhalt des Gastes während des Aufenthalts in de…

Möchten Sie einen Gast bis zu drei Monaten in die Schweiz einladen? Als Gastgeber oder Gastgeberin verpflichten Sie sich, für den Lebensunterhalt des Gastes während des Aufenthalts in der Schweiz bis zu einem Betrag von 50'000 Franken aufzukommen. Die Garantie umfasst sämtliche Kosten wie Unterkunft, Verpflegung, Arzt, Spital, Unfall, Rückreise, usw.
 

Vorgehen
Der Gast muss sich bei der Schweizer Vertretung (Botschaft) im Ausland melden und das Formular «Verpflichtungserklärung» verlangen. Ausgefüllt schickt er dieses dem Gastgeber oder der Gastgeberin in die Schweiz. Der Gastgeber oder die Gastgeberin ergänzt das Formular und unterzeichnet die Verpflichtungserklärung. Diese wird mit folgenden Unterlagen der Einwohner- und Fremdenkontrolle zugestellt:

  • Aktueller Auszug aus dem Betreibungsregister (bei verheirateten Personen auch den Betreibungsregisterauszug des Ehepartners)

  • Lohnabrechnungen der letzten vier Monate (bei verheirateten Personen auch die Lohnabrechnungen des Ehepartners)

  • Bestätigung Krankenkasse für den Gast (Versicherungssumme 50'000 Franken, Sitz oder Filiale der Versicherungsgesellschaft muss in der Schweiz oder einem Mitgliedstaat der EU oder EFTA sein)

Besuchervisum Schweiz (Verlängerung)

Ist ein Visum für den Aufenthalt in der Schweiz abgelaufen, kann es in Ausnahmefällen verlängert werden. Hierfür müssen Sie folgende Unterlagen persönlich bei der Fremdenkontrolle abgebe…

Ist ein Visum für den Aufenthalt in der Schweiz abgelaufen, kann es in Ausnahmefällen verlängert werden. Hierfür müssen Sie folgende Unterlagen persönlich bei der Fremdenkontrolle abgeben:

  • aktuelles Passfoto der eingereisten Person

  • Gesuch (schriftliche Begründung für die Verlängerung)

  • Pass der eingereisten Person (Passkopie mit Einreisestempel)

  • Bestätigung, dass die Ausreise erfolgen wird

  • Unterhaltsgarantie (Formular siehe «Dokumente»)

  • Verlängerung der Heilkostenversicherung

  • Auszug aus dem Betreibungsregister der Garant

  • Lohnabrechnung der letzten vier Monate der Garant
     

Bei der Einwohner- und Fremdenkontrolle wird der Fragebogen für Ausländer und Ausländerinnen ausgefüllt und zusammen mit den Unterlagen an den Migrationsdienst weitergeleitet.

Erstgespräch Migration/Integration

Gestützt auf das Integrationsgesetz des Kantons Bern müssen die Gemeinden im Kanton Bern seit dem 1. Januar 2015 mit neu zuziehenden Ausländerinnen und Ausländern ein Erstgespräch durchf…

Gestützt auf das Integrationsgesetz des Kantons Bern müssen die Gemeinden im Kanton Bern seit dem 1. Januar 2015 mit neu zuziehenden Ausländerinnen und Ausländern ein Erstgespräch durchführen. Dieses bildet die 1. Stufe im Berner Modell der Integration.

Im Erstgespräch informieren wir die neu zugezogenen Personen über das Alltagsleben in der Gemeinde Ittigen, über Integrationsförderungsangebote vor Ort und über ihre Rechte und Pflichten.

Ausserdem beurteilt die zuständige Sachbearbeiterin beim Erstgespräch, ob bei der neu zuziehenden Person ein besonderer Informationsbedarf zu Fragen der Integration vorliegt. Wenn dies der Fall ist, weist die Gemeinde die betroffene Person für eine vertiefte Beratung verbindlich einer Ansprechstelle Integration zu oder empfiehlt ihr, eine Ansprechstelle Integration aufzusuchen, um sich dort vertieft beraten zu lassen.

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