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Feuerwerksverbot im ganzen Kanton Bern

23. Juli 2026
Das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe gilt nun für den ganzen Kanton Bern sowie ein generelles Feuerwerksverbot.

Aufgrund der Gefahrenstufe 4 «gross» haben die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter) auf das ganze Kantonsgebiet erweitert.
 

Generelles Feuerwerksverbot - auch am 1. August

Zudem ist das Zünden von Feuerwerkskörpern und Raketen sowie anderen pyrotechnischen Gegenständen auf dem ganzen Kantonsgebiet generell verboten, also auch ausserhalb der Feuerverbotszonen. Generell verboten sind auch das Steigenlassen von Himmelslaternen und das Anzünden von Höhenfeuern. Feuerwerke auf Seen sind möglich.
 

Feuerverbot

Das Feuerverbot wurde auf den ganzen Kanton Bern ausgeweitet. Für die Gemeinde Ittigen ändert sich nichts: Im Reckmätteli, Rütiwäldli oder auch Wolfacker gilt das Feuerverbot nach wie vor. Alle öffentlichen Feuerstellen bleiben abgesperrt.
 

Informationen

Die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter haben diese Entscheide bereits jetzt gefällt, um Planungssicherheit für den 31. Juli / 1. August 2026 zu schaffen. Die Situation wird durch das Amt für Wald und Naturgefahren am 6. August 2026 neu beurteilt.

Aktuelle Informationen und Verhaltenshinweise:

 

Hotline ab 17 Uhr und an Wochenenden

Die Regierungsstatthalterämter stehen der Bevölkerung und den Gemeinden zur Beantwortung von Fragen zu Feuerverboten während der ordentlichen Bürozeiten zur Verfügung. Ab 17.00 Uhr und an den Wochenenden wird zusätzlich eine Hotline angeboten:

  • Hotline Deutsch: Tel. 031 635 23 53
  • Hotline Französisch: Tel. 031 636 82 00

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Medienmitteilung des Kantons Bern zur Waldbrand-Gefahr in leichter Sprache (PDF, 119 kB) Download 0 Medienmitteilung des Kantons Bern zur Waldbrand-Gefahr in leichter Sprache