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Feuerverbot bleibt bestehen
Das bereits geltende Feuerverbot sowie das Feuerwerksverbot bleiben bis auf Weiteres bestehen. Das haben die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter entschieden.
Was heisst das für die Gemeinde Ittigen?
Die öffentlichen Feuerstellen im Reckmätteli (= Auenwald), Rütiwäldli oder Wolfacker bleiben abgesperrt. Auch in privatem Rahmen raten die Behörden vor offenen Feuern aus Holz- und Holzkohle dringend ab. Bei Wind ist es gänzlich verboten Feuer zu entfachen.
Was erlaubt ist und was nicht, lesen Sie auf dem Merkblatt unter «Dokumente».
Informationen
Die Situation wird durch das Amt für Wald und Naturgefahren laufend überwacht.
Aktuelle Informationen und Verhaltenshinweise:
- www.be.ch/waldbrandgefahrExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Merkblatt Feuerverbot in Wald und Waldesnähe: was gilt?
Hotline ab 17 Uhr und an Wochenenden
Die Regierungsstatthalterämter stehen der Bevölkerung und den Gemeinden zur Beantwortung von Fragen zu Feuerverboten während der ordentlichen Bürozeiten zur Verfügung. Ab 17.00 Uhr und an den Wochenenden wird zusätzlich eine Hotline angeboten:
- Hotline Deutsch: Tel. 031 635 23 53
- Hotline Französisch: Tel. 031 636 82 00
Zugehörige Objekte
| Name | Download | ||
|---|---|---|---|
| Merkblatt Feuerverbot: Was gilt! (PDF, 263 kB) | Download | 0 | Merkblatt Feuerverbot: Was gilt! |