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Feuerwehrdienst

Dienstpflichtig sind alle in der Gemeinde wohnhaften Frauen und Männer mit Schweizerbürgerrecht oder Niederlassungsbewilligung. Die Dienstpflicht beginnt am 1. Januar des Jahres, in d…

Dienstpflichtig sind alle in der Gemeinde wohnhaften Frauen und Männer mit Schweizerbürgerrecht oder Niederlassungsbewilligung.

Die Dienstpflicht beginnt am 1. Januar des Jahres, in dem das 19. Altersjahr zurückgelegt wird und dauert bis zum 31. Dezember, in dem das 52. Altersjahr vollendet wird. Die Dienstpflicht wird durch aktives Dienstleisten oder durch Bezahlen der Ersatzabgabe erfüllt.

Die Feuerwehr steht in ständiger Bereitschaft. Der Gemeinde steht die Feuerwehr in einem Schadenfall bzw. zur Schadensbekämpfung direkt und unverzüglich zur Verfügung. Die Aufgaben der Feuerwehr sind im Reglement öffentliche Sicherheit umschrieben:
Die Feuerwehr hat bei Brandfällen oder anderen Schadenereignissen auf dem Gemeindegebiet sowie auf Anforderung hin auch in den Nachbargemeinden Hilfe zu leisten. Auf Weisung des Gemeinderats kann Feuerwehr im Rahmen des Bevölkerungsschutzes auch zu anderen Dienstleistungen aufgeboten werden.

Notfälle sind über die Telefonnummer 118 zu melden.

Erreichbarkeit bei Grossereignissen
Die Unwetter vom Sommer 2007 haben Lücken in der Alarmierung der Rettungskräfte aufgezeigt. Solche Ereignisse bedingen innert kürzester Zeit die Alarmierung vieler Feuerwehren. Dafür ist das heute bestehende Alarmierungssystem nicht ausgelegt. Aufgrund dieser Situation haben die Gebäudeversicherung und die Einsatzzentrale der Kantonspolizei ein Konzept verabschiedet, welches für Ittigen wie folgt aussieht: Unter der Nummer 031 918 04 02 ist die Feuerwehr Ittigen bei Grossereignissen erreichbar. Falls die Notfallnummer 118 überlastet ist, kann auf diese Nummer angerufen werden.

Es handelt sich jedoch nicht um eine Notfallnummer. Es ist daher nicht garantiert, dass diese Nummer besetzt ist.

Kommandant Feuerwehr Ittigen
Dario Bischoff
Bahnstrasse 3
Postfach 17
3063 Ittigen
Tel. 079 339 05 46

Feuerwehrdienstersatzabgabe

Die Feuerwehrersatzabgabe müssen alle Personen zwischen dem 19. und dem 52. Altersjahr bezahlen, wenn sie keinen aktiven Feuerwehrdienst leisten. Sie berechnet sich prozentual vom ein…

Die Feuerwehrersatzabgabe müssen alle Personen zwischen dem 19. und dem 52. Altersjahr bezahlen, wenn sie keinen aktiven Feuerwehrdienst leisten.

Sie berechnet sich prozentual vom einfachen Kantonssteuerbetrag, ist mit der ordentlichen Steuerrechnung zu bezahlen und beträgt 11,5 % der einfachen Kantonssteuer. Der Maximalbetrag der Ersatzabgabe beträgt 300 Franken.
 

Befreiung von der Ersatzabgabe

Vom aktiven Feuerwehrdienst oder vom Bezahlen der Ersatzabgabe können befreit werden:

  1. Angehörige anerkannter Betriebsfeuerwehren auf dem Gemeindegebiet
  2. Ehegatten, wenn bereits ein Gatte Feuerwehrdienst leistet oder aufgrund des Alters aus dem Feuerwehrdienst entlassen worden ist.
  3. Personen, die amtliche Funktionen ausüben, die mit dem aktiven Feuerwehrdienst nicht vereinbar sind, namentlich
    - die Mitglieder des Gemeinderats
    - die Mitglieder des regionalen Führungsorgans
    - der Kommandant der regionalen Zivilschutzorganisation und dessen Stellvertreter sowie die dem oberen Kader angehörenden Zugführer und deren Stellvertreter
  4. Personen, deren Tätigkeit ohne Gefährdung öffentlicher Interessen nicht so unterbrochen werden kann, wie der aktive Feuerwehrdienst es mit sich bringt
  5. Personen, die behindert und beim Leisten von aktivem Feuerwehrdienst wesentlich beeinträchtigt sind oder eine volle Invalidenrente beziehen, wenn ihr steuerbares Einkommen weniger als 100'000 Franken und ihr steuerbares Vermögen weniger als eine Million Franken beträgt
  6. Personen, die im eigenen Haushalt lebende Kinder bis zur Beendigung der Volksschulpflicht oder Pflegebedürftige allein oder hauptverantwortlich zu betreuen haben
  7. Personen, die mindestens 20 Jahre in Ittigen oder einer anderen Gemeinde aktiven Feuerwehrdienst geleistet haben

Nach Art. 23 des Reglements öffentliche Sicherheit (RöS) vom 05.12.2007 der Gemeinde Ittigen kann die Sicherheitskommission Personen vom Bezahlen der Ersatzabgabe befreien. Entsprechende Gesuche sowie Fragen im Zusammenhang mit der Feuerwehrdienstersatzabgabe richten Sie an den Bereich Sicherheit.

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