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Inhalt

Öffentliche Sicherheit, Verordnung

Die Verordnung führt das Reglement öffentliche Sicherheit aus. Es regelt

  • den Feuerwehrdienst,
  • die Höhe der Feuerwehr-Ersatzbeiträge,
  • die Verbindung zur Zivilschutzorganisation Bantiger,
  • die Verbindung zum Regionalen Führungsorgan Bantiger,
  • die Aufgaben der Gemeinde in Katastrophen und Notlagen
  • sowie die wirtschaftliche Landesversorgung.

Informationen

Datum
22. Dezember 2010
Herausgeber/-in
Gemeinde Ittigen

Dokumente

Name
Verordnung Öffentliche Sicherheit (PDF, 122.74 kB) Download 0 Verordnung Öffentliche Sicherheit

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