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Adressauskünfte

Die Einwohnerkontrolle gibt auf Gesuch hin Namen, Vornamen, Geschlecht, Adresse, Zivilstand, Heimatort, Datum des Zu- und Wegzugs, Jahrgang, Titel sowie Sprache einer Einzelperson bekannt.

Hinweis: Der Beruf wird nicht mehr erhoben, deshalb kann darüber auch keine Auskunft mehr gegeben werden.

Die gesuchstellende Person muss ein schützenswertes Interesse glaubhaft machen. Es werden weder telefonische noch Auskünfte für kommerzielle Zwecke erteilt.

Zugehörige Objekte

Name Verantwortlich Telefon

Preis

CHF 10.00

Unterlagen

Interessennachweis

Verfahren

Wir prüfen Ihre Anfrage.

Die Adressauskunft erhalten Sie dann per E-Mail, sobald Sie die Gebühr online bezahlt haben.

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