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Ferien, 13. Monatslohn, Pausen

Ferien

Der reguläre Ferienanspruch bis und mit Gehaltsklasse 18 beträgt:

unter 20-jährig 28 Tage pro Jahr
bis 49-jährig 25 Tage pro Jahr
50- bis 59-jährig 28 Tage pro Jahr
60- bis 65-jährig 33 Tage pro Jahr

Der reguläre Ferienanspruch ab der Gehaltsklasse 18 beträgt:

unter 20-jährig 28 Tage pro Jahr
bis 44-jährig 25 Tage pro Jahr
45- bis 54-jährig 28 Tage pro Jahr
55- bis 65-jährig 33 Tage pro Jahr

Lernende haben einen Ferienanspruch von 32 Tagen pro Jahr.

13. Monatslohn

Die Auszahlung erfolgt je zur Hälfte mit dem Lohnlauf Juni und Dezember. Beim Beenden des Arbeitsverhältnisses während des Kalenderjahrs besteht ein Anspruch auf Ausrichtung pro rata temporis.

Probezeit

Für Mitarbeitende im öffentlich-rechtlichen Anstellungsverhältnis beträgt die Probezeit maximal sechs Monate.

Kündigungsfrist

Im öffentlich-rechtlichen Anstellungsverhältnis beträgt die Kündigungsfrist nach der Probezeit drei Monate.

Arbeitszeit

Die Soll-Arbeitszeit beträgt 42 Stunden pro Woche bei einem Beschäftigungsgrad von 100 Prozent.

Zeitrahmen

Die tägliche Arbeitszeit kann zwischen 06.00 und 20.00 Uhr geleistet werden. Die Mittagspause muss mindestens 30 Minuten dauern und ist zwischen 11.00 und 14.00 Uhr zu beziehen. Der Schalter- und Telefonbetrieb während den Öffnungszeiten muss gewährleistet sein.

Pausen

Nebst der Mittagspause von mindestens 30 Minuten besteht ein Anspruch auf bezahlte Vor- und Nachmittagspausen von je 15 Minuten. Kein Pausenanspruch besteht am Freitagnachmittag wegen dem früheren Schalterschluss. Zusätzliche Rauchpausen gelten nicht als Arbeitszeit.

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