Inhalt
Ferien, 13. Monatslohn, Pausen
Ferien
Der reguläre Ferienanspruch bis und mit Gehaltsklasse 18 beträgt:
unter 20-jährig | 28 Tage pro Jahr |
bis 49-jährig | 25 Tage pro Jahr |
50- bis 59-jährig | 28 Tage pro Jahr |
60- bis 65-jährig | 33 Tage pro Jahr |
Der reguläre Ferienanspruch ab der Gehaltsklasse 18 beträgt:
unter 20-jährig | 28 Tage pro Jahr |
bis 44-jährig | 25 Tage pro Jahr |
45- bis 54-jährig | 28 Tage pro Jahr |
55- bis 65-jährig | 33 Tage pro Jahr |
Lernende haben einen Ferienanspruch von 32 Tagen pro Jahr.
13. Monatslohn
Die Auszahlung erfolgt je zur Hälfte mit dem Lohnlauf Juni und Dezember. Beim Beenden des Arbeitsverhältnisses während des Kalenderjahrs besteht ein Anspruch auf Ausrichtung pro rata temporis.
Probezeit
Für Mitarbeitende im öffentlich-rechtlichen Anstellungsverhältnis beträgt die Probezeit maximal sechs Monate.
Kündigungsfrist
Im öffentlich-rechtlichen Anstellungsverhältnis beträgt die Kündigungsfrist nach der Probezeit drei Monate.
Arbeitszeit
Die Soll-Arbeitszeit beträgt 42 Stunden pro Woche bei einem Beschäftigungsgrad von 100 Prozent.
Zeitrahmen
Die tägliche Arbeitszeit kann zwischen 06.00 und 20.00 Uhr geleistet werden. Die Mittagspause muss mindestens 30 Minuten dauern und ist zwischen 11.00 und 14.00 Uhr zu beziehen. Der Schalter- und Telefonbetrieb während den Öffnungszeiten muss gewährleistet sein.
Pausen
Nebst der Mittagspause von mindestens 30 Minuten besteht ein Anspruch auf bezahlte Vor- und Nachmittagspausen von je 15 Minuten. Kein Pausenanspruch besteht am Freitagnachmittag wegen dem früheren Schalterschluss. Zusätzliche Rauchpausen gelten nicht als Arbeitszeit.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Personal | 031 925 22 81 | Kontaktformular |
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindeschreiberei | 031 925 22 22 | Kontaktformular |