Inhalt
Scheidung
Ehescheidung
Eine Scheidung muss beim zuständigen Gericht des Wohnorts beantragt werden. Das Gericht leitet das Scheidungsurteil über das Zivilstandsamt an die Einwohner- und Fremdenkontrolle des Wohnorts weiter.
Namensänderung nach der Scheidung
Möchten Sie Ihren ledigen Namen wieder annehmen? Eine Namenserklärung ist beim Zivilstandsamt des Wohn- oder Heimatorts zu beantragen. Das Zivilstandsamt informiert die Einwohner- und Fremdenkontrolle direkt über die Änderung.