Inhalt
Scheidung
Ehescheidung
Eine Scheidung muss beim zuständigen Gericht des Wohnorts beantragt werden. Das Gericht leitet das Scheidungsurteil über das Zivilstandsamt an die Einwohner- und Fremdenkontrolle des Wohnorts weiter.
Namensänderung nach der Scheidung
Möchten Sie Ihren ledigen Namen wieder annehmen? Eine Namenserklärung ist beim Zivilstandsamt des Wohn- oder Heimatorts zu beantragen. Das Zivilstandsamt informiert die Einwohner- und Fremdenkontrolle direkt über die Änderung.
Zugehörige Objekte
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Einwohnerkontrolle | 031 925 22 22 | Kontaktformular |
| Name | Beschreibung |
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