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Trennung | Scheidung

Sie haben sich von Ihrem Ehepartner oder Ihrer Ehepartnerin getrennt. Danke, dass Sie uns die Trennung oder Scheidung umgehend melden. Nur so können wir veranlassen, dass die Situation u. a. auch bei den Steuern bereinigt wird.

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Gemeinde Ittigen
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Alimentenbevorschussung / Inkassohilfe

Werden die Kinderalimente nicht regelmässig bezahlt, können Sie bei der Alimentenfachstelle einen Antrag auf Bevorschussung stellen. Die Bevorschussung ist auch bei volljährigen Kindern …

Werden die Kinderalimente nicht regelmässig bezahlt, können Sie bei der Alimentenfachstelle einen Antrag auf Bevorschussung stellen. Die Bevorschussung ist auch bei volljährigen Kindern in Ausbildung möglich. Voraussetzung dafür ist, dass die Alimente über die Volljährigkeit hinaus festgelegt sind.

Unterhalt für einen Ehegatten, Kinderzulagen und rückständige Unterhaltsforderungen werden nicht bevorschusst. Wir können jedoch Inkassohilfe leisten. Die Alimentenfachstelle führt das Inkasso durch. Eingehende Zahlungen leiten wir abzüglich allfälliger Kosten an die Berechtigten weiter.

Personen mit Wohnsitz in Ittigen reichen das Gesuch für die Alimentenbevorschussung oder die Inkassohilfe bei der Alimentenfachstelle ein.

Scheidung

Ehescheidung Eine Scheidung muss beim zuständigen Gericht des Wohnorts beantragt werden. Das Gericht leitet das Scheidungsurteil über das Zivilstandsamt an die Einwohner- und Fremdenkon…

Ehescheidung
Eine Scheidung muss beim zuständigen Gericht des Wohnorts beantragt werden. Das Gericht leitet das Scheidungsurteil über das Zivilstandsamt an die Einwohner- und Fremdenkontrolle des Wohnorts weiter.


Namensänderung nach der Scheidung
Möchten Sie Ihren ledigen Namen wieder annehmen? Eine Namenserklärung ist beim Zivilstandsamt des Wohn- oder Heimatorts zu beantragen. Das Zivilstandsamt informiert die Einwohner- und Fremdenkontrolle direkt über die Änderung.

Trennung

Haben Sie sich von Ihrem Ehepartner getrennt? Bitte teilen Sie die Trennung der Einwohner- und Fremdenkontrolle sowie dem Bereich Steuern persönlich mit. Bitte füllen Sie dazu nachfol…

Haben Sie sich von Ihrem Ehepartner getrennt? Bitte teilen Sie die Trennung der Einwohner- und Fremdenkontrolle sowie dem Bereich Steuern persönlich mit.

Bitte füllen Sie dazu nachfolgendes Formular aus.

Zugehörige Objekte