Inhalt
Leumundszeugnis
Die Grundlagen für Leumunds- und Handlungsfähigkeitszeugnisse sind im Polizeigesetz des Kantons Bern (PolG) geregelt.
Leumundszeugnisse sind die Ausnahme. HandlungsfähigkeitszeugnisseExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. sind der Normalfall und ersetzen die bisherigen Leumundszeugnisse. Es ist jedoch möglich, dass die Angaben im Handlungsfähigkeitszeugnis für bestimmte amtliche Zwecke nicht genügen. In diesen Fällen kann bei der Gemeinde ein Leumundszeugnis angefordert werden.
Vorgehen
Gesuche für ein Leumundszeugnis sind bei der Einwohner- und Fremdenkontrolle schriftlich einzureichen. Der Grund, wofür das Zeugnis verwendet wird, ist anzugeben. Der Bestellung sind folgende Unterlagen beizulegen:
- Kopie der ID oder des Passes
- aktueller StrafregisterauszugExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- aktueller BetreibungsregisterauszugExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Preis
Zugehörige Objekte
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Einwohnerkontrolle | 031 925 22 22 | Kontaktformular |
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Gemeindeschreiberei | 031 925 22 22 | Kontaktformular |