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Einwohnerbescheinigungen | Bürgerdesk

Brauchen Sie eine Bestätigung, einen Ausweis, eine Auskunft aus dem Register der Einwohner und Einwohnerinnen? Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Bürgerdesk sind dafür zuständig. Bestellen Sie das Gewünschte online oder kommen Sie zu uns an den Schalter. 

Kontakt

Gemeinde Ittigen
Einwohnerkontrolle
Rain 7
Postfach 226
3063 Ittigen
Tel. 031 925 22 22
Fax 031 925 22 99
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Adressauskunft

Die Einwohnerkontrolle gibt auf Gesuch hin Namen, Vornamen, Beruf, Geschlecht, Adresse, Zivilstand, Heimatort, Datum des Zu- und Wegzugs, Jahrgang, Titel sowie Sprache einer Einzelperson…

Die Einwohnerkontrolle gibt auf Gesuch hin Namen, Vornamen, Beruf, Geschlecht, Adresse, Zivilstand, Heimatort, Datum des Zu- und Wegzugs, Jahrgang, Titel sowie Sprache einer Einzelperson bekannt.

Die gesuchstellende Person muss ein schützenswertes Interesse glaubhaft machen. Es werden weder telefonische noch Auskünfte für kommerzielle Zwecke erteilt.

Bitte verwenden Sie das Formular unter den Online-Diensten.

Heimatausweis / Interimsausweis

Halten Sie sich unter der Woche aus beruflichen Gründen, zwecks Studium oder Ausbildung in einer anderen Gemeinde auf? Dann müssen Sie sich als Wochenaufenthalter bzw. Wochenaufenthalter…

Halten Sie sich unter der Woche aus beruflichen Gründen, zwecks Studium oder Ausbildung in einer anderen Gemeinde auf? Dann müssen Sie sich als Wochenaufenthalter bzw. Wochenaufenthalterin in dieser Gemeinde anmelden.

Für die Anmeldung bei der Aufenthaltsgemeinde stellen wir Ihnen einen Heimatausweis (für Schweizer/innen) bzw. einen Interimsausweis (für Ausländer/innen) aus.

Sie können online oder direkt bei uns am Schalter einen Heimatausweis bzw. Interimsausweis bestellen. Die stellen das Dokument aufgrund der Angaben in unserem Einwohnerregister aus. Ein Heimatausweis bzw. Interimsausweis wird in der Regel für ein Jahr ausgestellt.

Verlängerung Heimatausweis / Interimsausweis
Sie können online oder direkt bei uns am Schalter Ihren Heimatausweis bzw. Interimsausweis verlängern. 

Kontrollschild und -marke für Mofa und E-Bike

An Ihrem Motorfahrrad (oder Elektrovelo über 25 km/h) müssen Sie jährlich eine neue Kontrollmarke anbringen. Die gültige Kontrollmarke dient dem Nachweis der Haftpflichtversicherung. D…

An Ihrem Motorfahrrad (oder Elektrovelo über 25 km/h) müssen Sie jährlich eine neue Kontrollmarke anbringen. Die gültige Kontrollmarke dient dem Nachweis der Haftpflichtversicherung. Die Kontrollmarke ist jeweils bis zum 31. Mai des Folgejahres gültig.

Seit dem 1. Januar 2022 sind im Kanton Bern die Mofa-Vignetten nicht mehr bei Ausgabestellen (Händler, Gemeindeverwaltung, Poststellen) erhältlich. Neu erhalten Halterinnen und Halter von Elektrobikes und Mofas vom Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt eine Rechnung für die Vignette. Nach der Bezahlung wird sie per Post zugestellt.

Der Verkauf von Kontrollschildern und Vignetten für E-Bikes oder Mofas durch die Ausgabestellen wurde auf den 31. Dezember 2021 eingestellt.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamts.

 

Leumundszeugnis

Die Grundlagen für Leumunds- und Handlungsfähigkeitszeugnisse sind im Polizeigesetz des Kantons Bern (PolG) geregelt. Leumundszeugnisse sind die Ausnahme. Handlungsfähigkeitszeugnisse…

Die Grundlagen für Leumunds- und Handlungsfähigkeitszeugnisse sind im Polizeigesetz des Kantons Bern (PolG) geregelt.

Leumundszeugnisse sind die Ausnahme. Handlungsfähigkeitszeugnisse sind der Normalfall und ersetzen die bisherigen Leumundszeugnisse. Es ist jedoch möglich, dass die Angaben im Handlungsfähigkeitszeugnis für bestimmte amtliche Zwecke nicht genügen. In diesen Fällen kann bei der Gemeinde ein Leumundszeugnis angefordert werden.

Vorgehen
Gesuche für ein Leumundszeugnis sind bei der Einwohner- und Fremdenkontrolle schriftlich einzureichen. Der Grund, wofür das Zeugnis verwendet wird, ist anzugeben. Der Bestellung sind folgende Unterlagen beizulegen:

Wohnsitzbestätigung

Benötigen Sie eine Wohnsitzbestätigung? Sie erhalten das Dokument bei der Einwohner- und Fremdenkontrolle. Sie können die Wohnsitzbestätigung online oder persönlich am Schalter der Ei…

Benötigen Sie eine Wohnsitzbestätigung? Sie erhalten das Dokument bei der Einwohner- und Fremdenkontrolle.

Sie können die Wohnsitzbestätigung online oder persönlich am Schalter der Einwohner- und Fremdenkontrolle bestellen. Wir benötigen Ihre Personalien und die aktuelle Adresse (sofern Sie die Bestätigung nicht persönlich abholen). Wird die Bestätigung online bestellt und bezahlt, erhalten Sie diese anschliessend per Post.

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