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Landschaftsschutz | Artenschutz | Biodiversität

Mit einem behördenverbindlichen Richtplan Landschaft will die Gemeinde den Landschaftsschutz, die Artenvielfalt und die Biodiversität fördern. Der Richtplan Landschaft wird zurzeit erarbeitet.

Der Klimaschutzgedanke wird für den Richtplan Landschaft mit einer klimaverträglichen Durchgrünung des Siedlungsraums ebenso wichtig sein wie der Schutz der Artenvielfalt und deren Wechselwirkungen auf die Umwelt. Weiter dient das Planungsinstrument als Grundlage zur Erhaltung, Aufwertung und Pflege sowie Entschädigung von Naturobjekten im Siedlungs- wie Landwirtschaftsraum. Dies gilt insbesondere für schützenswerte Einzelbäume, Baumreihen, Obstgärten und Hecken.

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