Kopfzeile

© 2024 Gemeinde Ittigen

Inhalt

Natur und Landschaft

Kontakt

Gemeinde Ittigen
Umwelt und Landschaft
Rain 7
Postfach 226
3063 Ittigen
Tel. 031 925 23 35
Fax 031 925 22 99
Kontaktformular

Bau von Trockensteinmauern Untereyfeldweg-Hinterer Schermen

Auf dem Fussweg Untereyfeld-Hinterer Schermen entstanden auf einer Länge von insgesamt rund 150 Laufmeter und einer variablen Höhe von 50 bis 150 cm Trockensteinmauern. Rund 140 m3 gebro…

Auf dem Fussweg Untereyfeld-Hinterer Schermen entstanden auf einer Länge von insgesamt rund 150 Laufmeter und einer variablen Höhe von 50 bis 150 cm Trockensteinmauern. Rund 140 m3 gebrochenes Steinmaterial aus dem Steinbruch Tatüren, Plasselb, wurden verarbeitet. 

Schulklassen, Mitarbeitende der Gemeinde Ittigen und Dritte haben die Trockensteinmauern im Frondienst im Sommer 2020 sowie im ersten Halbjahr 2021 erstellt. Begleitet wurde das Projekt vor Ort durch versierte Trockenmauerspezialisten und mit Unterstützung der Farb AG, Köniz (Fachstelle für Arbeitsintegration Region Bern).

Projektziele

  • Die Anlage der Trockensteinmauern und einer begleitenden Obstbaumreihe haben zum Ziel, ein örtliches Kulturgut (Bahntrassee) zu stärken und zugleich die ökologische Infrastruktur in einem siedlungsgeprägten Grünraum mit hohem Potential zu verbessern.
  • Mit dem Projekt soll unter anderem ein Beitrag zum Erhalt und zur Förderung von Ziel- und Leitarten gemäss dem kantonalen Vernetzungskonzept geleistet werden. Die Trockensteinmauern bieten Kleinlebewesen wie Säugern, Reptilien und Insekten neue wertvolle Lebensräume. Der für Vögel und auch Fledermäuse wichtige (Lebens-) Raum im Hinteren Schermen / Tschirggi wird durch dieses Projekt und die neuen Bäume ebenfalls stark aufgewertet.
  • Das in der Bevölkerung beliebte Naherholungsgebiet erfährt in Sinne der Landschaftsqualität einen allgemeinen, generationsübergreifenden Mehrwert. Gleichzeitig dient das kommunale Bauvorhaben als ökologisch nachhaltiges Vorzeigeprojekt für Privatgärten und Überbauungen.

Erhebungsstelle

Die Erhebungsstelle unterstützt das Amt für Landwirtschaft und Natur (LANAT) im Agrarvollzug. Dazu gehören nebst dem Vollzug der Direktzahlungen weitere mit dem Agrarinformationssystem G…

Die Erhebungsstelle unterstützt das Amt für Landwirtschaft und Natur (LANAT) im Agrarvollzug. Dazu gehören nebst dem Vollzug der Direktzahlungen weitere mit dem Agrarinformationssystem GELAN unterstützte Vollzugstätigkeiten, insbesondere aus den Bereichen Naturschutz und Tierseuchenrecht.

Die Erhebungsstelle erteilt den Bewirtschafterinnen und Bewirtschaftern von Landwirtschaftsbetrieben sowie sämtlichen übrigen Nutztierhalterinnen und -haltern Auskünfte zum Agrarvollzug. Sie ist für die Bewirtschafter der Gemeinde die erste Anlaufstelle und beantwortet Fragen zu agrarpolitischen Massnahmen, zu den Erhebungen oder zum Agrarinformationssystem GELAN. Die Erhebungsstelle unterstützt die Bewirtschafter fachlich und technisch bei den Erhebungen. 

Erhebungsstellenleiter
Hans-Ulrich Bienz
Tel. 079 485 50 56
 

Feuerbrand-Meldestelle

Seit 1. Januar 2020 gilt das neue Pflanzengesundheitsrecht. Demzufolge regelt der Bund die Überwachung und Bekämpfung des Feuerbrandes neu. Grundsätzlich ist Feuerbrand ab diesem Jahr ni…

Seit 1. Januar 2020 gilt das neue Pflanzengesundheitsrecht. Demzufolge regelt der Bund die Überwachung und Bekämpfung des Feuerbrandes neu. Grundsätzlich ist Feuerbrand ab diesem Jahr nicht mehr melde- und bekämpfungspflichtig. Das heisst, die Kontrollen werden massiv reduziert und es wird stärker auf Eigenverantwortung gesetzt.

Die Schutzobjekte mit ihrem 500-Meter-Radius müssen neu definiert werden. Schützenswerte Objekte wie Erwerbsobstanlagen werden in „Gebiete mit geringer Prävalenz“ zusammengeführt. Dies sind Gebiete, in denen der Druck der Feuerbrandbakterien möglichst tief gehalten werden soll. In diesen Gebieten müssen die BesitzerInnen die Wirtspflanzen des Feuerbrandes selber kontrollieren. Nur noch für diese Gebiete mit geringer Prävalenz gilt eine Melde- und Bekämpfungspflicht.

Es steht den Gemeinden frei, weiterhin und auf freiwilliger Basis Kontrollen durchzuführen. Deshalb empfiehlt die Gemeinde Ittigen, Verdacht auf Feuerbrand an Pflanzen weiterhin der zuständigen Stelle zu melden. Denn Feuerbrand bleibt trotz geändertem Bekämpfungsregime insbesondere für Kernobstbäume eine gefährliche Bakterienkrankheit.

Falls Sie in Ittigen oder Worblaufen einen Feuerbrandverdacht haben, melden Sie sich bei der kommunalen Feuerbrandkontrolleurin Madeleine Aeschimann, Telefon 031 921 92 53. Sie wird die gemeldete Pflanze begutachten und gegebenenfalls in Absprache mit der Meldestelle die nötigen Massnahmen einleiten.

Achtung: Berühren Sie die absterbenden Zweige und Pflanzenteile der betroffenen Pflanze nicht, es besteht grosse Verschleppungsgefahr.

Invasive Neophyten

Invasive Neophyten sind gebietsfremde Pflanzen, welche sich schnell ausbreiten und üppig wachsen. Sie stellen aus verschiedenen Gründen für Mensch und Natur ein Problem dar. Durch die…

Invasive Neophyten sind gebietsfremde Pflanzen, welche sich schnell ausbreiten und üppig wachsen. Sie stellen aus verschiedenen Gründen für Mensch und Natur ein Problem dar.

Durch die Dominanz einiger Arten ist die biologische Vielfalt gefährdet. Einige Pflanzen rufen gesundheitliche Probleme (z.B. Allergien) hervor oder werden zu einem Sicherheitsrisiko, wenn sie Bauten und Böschungen destabilisieren. Auch wirtschaftliche Schäden in der Land- und Forstwirtschaft sind möglich.

Wir beseitigen invasive Neophyten bei allen Liegenschaften der Gemeinde, namentlich bei Verwaltungsgebäuden, bei Schularealen, öffentlichen Parkplätzen sowie bei Biotopen und entlang der Worble. Wir regeln auch den Umgang mit invasiven Arten im Rahmen von neuen Bauprojekten und führen Einsätze mit Schulklassen durch.

Auch Sie als Privatperson können dazu beitragen, dass die Ausbreitung nachweislich schädlicher Arten gebremst wird:

  • Kaufen und pflanzen Sie keine invasiven Neophyten!
  • Entfernen Sie invasive Neophyten aus Ihrem Garten, vom Balkon oder dem Hausdach!
  • Der Flyer unter «Dokumente» informiert Sie ausführlich über die schädlichen Arten und deren Umgang.

Kompost beziehen

Kompost ist ein wertvolles, vielseitig anwendbares Produkt für Ihren Garten. Er aktiviert die Bodenlebewesen und fördert einen humusreichen, krümeligen Boden. Zudem versorgt er die Pflan…

Kompost ist ein wertvolles, vielseitig anwendbares Produkt für Ihren Garten. Er aktiviert die Bodenlebewesen und fördert einen humusreichen, krümeligen Boden. Zudem versorgt er die Pflanzen mit Närstoffen und Spurenelementen.

Holen Sie kostenlos Kompost für Ihren Garten. Bei der KEWU AG, Laufeweg 12, Krauchthal, befindet sich eine unbediente Kompostbezugsstelle.

Jeweils im April organisiert die Gemeinde zudem einen Kompost-Bezugstag auf dem Kiesplatz Rain. Für den Transport des Komposts müssen Sie eigene Behälter mitbringen.

Kompostberatung / Gartenberatung

Wir fördern das Kompostieren und das naturnahe, ökologische Gärtnern. Haben Sie Fragen zum naturnahen und ökologischen Gartenbau oder zum Kompostieren? Wir beraten Sie gerne.  Kostenl…

Wir fördern das Kompostieren und das naturnahe, ökologische Gärtnern. Haben Sie Fragen zum naturnahen und ökologischen Gartenbau oder zum Kompostieren? Wir beraten Sie gerne. 

Kostenlose Auskunftsstelle
Madeleine Aeschimann
Altikofenstrasse 32
3048 Worblaufen
Tel. 031 921 92 53

Landschaftsschutz | Artenschutz | Biodiversität

Mit einem behördenverbindlichen Richtplan Landschaft will die Gemeinde den Landschaftsschutz, die Artenvielfalt und die Biodiversität fördern. Der Richtplan Landschaft wird zurzeit erarb…

Mit einem behördenverbindlichen Richtplan Landschaft will die Gemeinde den Landschaftsschutz, die Artenvielfalt und die Biodiversität fördern. Der Richtplan Landschaft wird zurzeit erarbeitet.

Der Klimaschutzgedanke wird für den Richtplan Landschaft mit einer klimaverträglichen Durchgrünung des Siedlungsraums ebenso wichtig sein wie der Schutz der Artenvielfalt und deren Wechselwirkungen auf die Umwelt. Weiter dient das Planungsinstrument als Grundlage zur Erhaltung, Aufwertung und Pflege sowie Entschädigung von Naturobjekten im Siedlungs- wie Landwirtschaftsraum. Dies gilt insbesondere für schützenswerte Einzelbäume, Baumreihen, Obstgärten und Hecken.

Pilzkontrolle

Die Gemeinden Bolligen, Ittigen, Ostermundigen und Vechigen führen gemeinsam eine Pilzkontrolle. Pilzsammlerinnen und Pilzsammler sind eingeladen, ihre Pilze von Fachkundigen auf die Gen…

Die Gemeinden Bolligen, Ittigen, Ostermundigen und Vechigen führen gemeinsam eine Pilzkontrolle. Pilzsammlerinnen und Pilzsammler sind eingeladen, ihre Pilze von Fachkundigen auf die Geniessbarkeit hin prüfen zu lassen.

In der Zeit von August bis Oktober können Sie Ihr Pilzsammelgut jeweils am Samstag und Sonntag von 18:00 bis 19:00 Uhr kontrollieren lassen. Die Pilzkontrolle findet im Schulhaus Bernstrasse, Bernstrasse 60, Ostermundigen statt.

Kontrollgebühr: Die Konsultation der Pilzkontrollstelle ist für Bewohnerinnen und Bewohner der Gemeinden Bolligen, Ittigen, Vechigen und Ostermundigen kostenlos. Personen anderer Gemeinden bezahlen eine Gebühr von 5 Franken (Barzahlung).

Kontakt: Pilzverein Ostermundigen, Vreni Knutti, Tel. 031 932 23 82

Zugehörige Objekte

Frage