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Feuerwerksverbot im ganzen Kanton Bern
Aufgrund der Gefahrenstufe 4 «gross» haben die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter) auf das ganze Kantonsgebiet erweitert.
Generelles Feuerwerksverbot - auch am 1. August
Zudem ist das Zünden von Feuerwerkskörpern und Raketen sowie anderen pyrotechnischen Gegenständen auf dem ganzen Kantonsgebiet generell verboten, also auch ausserhalb der Feuerverbotszonen. Generell verboten sind auch das Steigenlassen von Himmelslaternen und das Anzünden von Höhenfeuern. Feuerwerke auf Seen sind möglich.
Feuerverbot
Das Feuerverbot wurde auf den ganzen Kanton Bern ausgeweitet. Für die Gemeinde Ittigen ändert sich nichts: Im Reckmätteli, Rütiwäldli oder auch Wolfacker gilt das Feuerverbot nach wie vor. Alle öffentlichen Feuerstellen bleiben abgesperrt.
Informationen
Die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter haben diese Entscheide bereits jetzt gefällt, um Planungssicherheit für den 31. Juli / 1. August 2026 zu schaffen. Die Situation wird durch das Amt für Wald und Naturgefahren am 6. August 2026 neu beurteilt.
Aktuelle Informationen und Verhaltenshinweise:
- www.be.ch/waldbrandgefahrExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Merkblatt Feuerverbot in Wald und Waldesnähe: was gilt?Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Hotline ab 17 Uhr und an Wochenenden
Die Regierungsstatthalterämter stehen der Bevölkerung und den Gemeinden zur Beantwortung von Fragen zu Feuerverboten während der ordentlichen Bürozeiten zur Verfügung. Ab 17.00 Uhr und an den Wochenenden wird zusätzlich eine Hotline angeboten:
- Hotline Deutsch: Tel. 031 635 23 53
- Hotline Französisch: Tel. 031 636 82 00
Zugehörige Objekte
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|---|---|---|---|
| Medienmitteilung des Kantons Bern zur Waldbrand-Gefahr in leichter Sprache (PDF, 119 kB) | Download | 0 | Medienmitteilung des Kantons Bern zur Waldbrand-Gefahr in leichter Sprache |