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Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern

1. Oktober 2025
Helfen Sie mit, die Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden auf öffentlichen Strassen sowie auf Geh- und Radwegen zu optimieren.

Liegenschaftsverantwortliche achten beim Zurückschneiden ihrer Bepflanzung (Bäume, Hecken und Sträucher) darauf:

  • dass der seitliche Abstand vom Fahrbahnrand von 50 cm eingehalten ist;
  • dass bei überhängenden Ästen der Luftraum über der Strasse von 4.50 m Höhe und über Geh- und Radwegen von 2.50 m Höhe frei bleibt;
  • dass die Beleuchtung der Verkehrsflächen nicht beeinträchtigt wird;
  • dass Strassensignale sichtbar bleiben;
  • dass bei unübersichtlichen Stellen, insbesondere bei Kurven, Einmündungen sowie Kreuzungen der Seitenbereich ausreichend frei und damit die Verkehrsübersicht gewährleistet ist;
  • dass Bäume und grössere Äste beseitigt werden, welche den Witterungseinflüssen nicht genügend standhalten und auf die Verkehrsfläche zu stürzen drohen.

Es steht Ihnen ein kostenloser Häckseldienst am 14. und 15. Oktober 2025 (Kreis 1) bzw. 16. und 17. Oktober 2025 (Kreis 2) zu Verfügung. Sofern die Häckseldauer unter einer halben Stunde liegt, ist keine Anmeldung nötig. Für grössere Mengen bitte beim Werkhof anmelden.

Sollten Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, werden Sie zunächst daran erinnert, anschliessend kann die Gemeinde einen entsprechenden Einsatz zum Zurückschneiden der Pflanzen einleiten – allerdings auf Kosten der Liegenschaftsverantwortlichen.

Haben Sie Fragen? Wir sind gerne für Sie da:
Bereich Sicherheit: 031 925 22 47

Symbolbild Bäume und Sträucher am Wegrand.

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