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Feuerwehrdienst: Ersatzabgabe

13. August 2025
Wichtige Informationen zur Feuerwehrdienstersatzabgabe.

Die Ersatzabgabe bezahlen alle Personen zwischen dem 19. und dem 52. Altersjahr, wenn sie vom aktiven Feuerwehrdienst befreit sind. Sie berechnet sich prozentual vom einfachen Kantonssteuerbetrag, ist mit der ordentlichen Steuerrechnung zu bezahlen und beträgt 11,5 % der einfachen Kantonssteuer. Die obere Grenze der Ersatzabgabe beträgt 350 Franken.

Nach Reglement (öffentliche Sicherheit, Art. 23) können bestimmte Personen vom aktiven Feuerwehrdienst oder Bezahlen der Ersatzabgabe befreit werden. Entsprechende Gesuche sowie Fragen im Zusammenhang mit der Feuerwehrdienstersatzabgabe richten Sie an den Bereich Sicherheit:

Gemeinde Ittigen
Bereich Sicherheit
Rain 7
Postfach 226
3063 Ittigen
Tel: 031 925 22 47
Kontaktformular

Feuerwehr Ittigen.

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