Inhalt
Öffentliche Mitwirkung: Umnutzung Areal «Worblentalstrasse 68»
Der Gemeinderat Ittigen bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes die Zone mit Planungspflicht ZPP U «Worblentalstrasse 68» mit Änderung der baurechtlichen Grundordnung (Zonenplan 1, Zonenplan 2 und Baureglement) sowie Änderung der Überbauungsordnung Nr. 206 «Papiermühle-Station Ittigen (Bahnstr.)» mit folgenden Akten zur öffentlichen Mitwirkung:
- Änderung Zonenplan 1 (Ausschnitt 2) 1:1’000
- Änderung Zonenplan 2 (Ausschnitt 2) 1:1’000
- Änderung Baureglement in Art. 329c
- Änderung Überbauungsordnung «PapiermühleStation Ittigen (Bahnstr.)» von 1988 – Überbauungsplan Nr. 206/1 1:500
- Änderung Überbauungsordnung «PapiermühleStation Ittigen (Bahnstr.)» von 1988 – Überbauungsvorschriften Nr. 206/2
- Überbauungsordnung «Worblentalstrasse 68» – Überbauungsplan 1:500
- Überbauungsordnung «Worblentalstrasse 68» – Überbauungsvorschriften
- Erläuterungsbericht mit Beilagen
Auflageort: Dienstleistungszentrum Gemeinde, Abteilung Bau, Rain 7, 3063 Ittigen
Auflagefrist: Die Unterlagen können vom 22. Mai bis und mit 20. Juni 2025 während den Büroöffnungszeiten und online (Extranet) eingesehen werden.
Eingaben: Einwendungen und Anregungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet an den Gemeinderat, Rain 7, 3063 Ittigen, einzureichen.
Ausstellung
Die Studienergebnisse sowie das Richtprojekt sind noch bis am 06. Juni 2025 in der «Hall of Fame» im Haus des Sports ausgestellt. Öffnungszeiten: 08.00 - 18.00 Uhr.
Weiterführende Informationen zum Projekt finden Sie einerseits auf unserer Website, unter neueswohnen-ittigen.ch oder in der Bantiger-Post-Reportage unter «Dokumente».
Zugehörige Objekte
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Publireportage Bantiger Post vom 28. Mai 2025 (PDF, 1.07 MB) | Download | 0 | Publireportage Bantiger Post vom 28. Mai 2025 |