Inhalt
Tiere
Erhebungsstelle
Die Erhebungsstelle unterstützt das Amt für Landwirtschaft und Natur (LANAT) im Agrarvollzug. Dazu gehören nebst dem Vollzug der Direktzahlungen weitere mit dem Agrarinformationssystem GELAN unterstützte Vollzugstätigkeiten, insbesondere aus den Bereichen Naturschutz und Tierseuchenrecht.
Die Erhebungsstelle erteilt den Bewirtschafterinnen und Bewirtschaftern von Landwirtschaftsbetrieben sowie sämtlichen übrigen Nutztierhalterinnen und -haltern Auskünfte zum Agrarvollzug. Sie ist für die Bewirtschafter der Gemeinde die erste Anlaufstelle und beantwortet Fragen zu agrarpolitischen Massnahmen, zu den Erhebungen oder zum Agrarinformationssystem GELAN. Die Erhebungsstelle unterstützt die Bewirtschafter fachlich und technisch bei den Erhebungen.
Erhebungsstellenleiter
Hans-Ulrich Bienz
Tel. 079 485 50 56
Findeltiere
Haben Sie ein Tier gefunden?
- Bitte kontaktieren Sie den Eigentümer oder die Eigentümerin direkt.
- Ist nicht bekannt, wem das Tier gehört, melden Sie das Findeltier bitte bei der kantonalen Meldestelle (Berner Tierschutz).
Haben Sie ein Tier verloren?
- Bitte melden Sie sich bei der kantonalen Meldestelle (Berner Tierschutz).
- Auf der Website der Schweizerischen Tiermeldezentrale können Sie zudem eine Vermisstmeldung erfassen und mit bestehenden Meldungen abgleichen.
Die Kontaktdaten finden Sie unter den Links.
Fischereiaufsicht
Die Kantonale Fischereiaufsicht überwacht die Fischerei mit dem Ziel, die Fischbestände und damit die Basis der Fischerei langfristig zu sichern und erhalten. Weitere Infos finden Sie auf der Website des Kantons.
Insektenbekämpfung
Haben Sie Bienen-, Wespen- oder Hornissennester in Ihrer Nähe? Bedenken Sie, diese Insekten tragen wesentlich zum ökologischen Gleichgewicht bei. Sollten Sie sich jedoch durch die Nester gestört oder bedroht fühlen, können Sie diese durch eine anerkannte Spezialfirma kostenpflichtig entfernen lassen.
Die hier erhältliche Broschüre (siehe «Dokumente») beinhaltet nebst den allgemeinen Informationen auch einige Kontaktadressen von Anbietenden aus der näheren Umgebung sowie Tipps zum Umgang mit Insekten.
Haben Sie Fragen? Bitte melden Sie sich beim Bereich Sicherheit.
Invasive Neozoen
In der Schweiz tauchen immer mehr invasive gebietsfremde Tierarten, auch invasive Neozoen genannt, auf. Menschen setzen die Tiere teilweise in der Natur aus oder schleppen sie unabsichtlich ein. Einige dieser Tierarten breiten sich schnell aus und können die einheimischen Tiere aus ihrem Lebensraum verdrängen. Dieser Vorgang bedroht die Artenvielfalt und kann auch dem Menschen gesundheitlich schaden, etwa wenn neue Parasiten oder Krankheiten in Umlauf geraten.
Nach Freisetzungsverordnung des Bundes ist das Aussetzen sowie das Einführen von gebietsfremden Tieren verboten.
Registrierung Hunde
Sind Sie neu im Besitz eines Hundes? Denken Sie daran Ihren Liebling beim Steuerbüro der Gemeinde anzumelden. Sie können die Anmeldung entweder persönlich am Schalter oder online vornehmen.
Bitte teilen Sie uns auch weitere Mutationen (Halterwechsel, Tod des Hundes, Namens- oder Adressänderungen) mit. Als Hundehalter oder Hundehalterin sind Sie zudem verpflichtet, Ihren Hund bei der nationalen Hundedatenbank Amicus zu registrieren.
Beachten Sie bitte, dass Sie für Ihren Hund jährlich eine Abgabe (Hundetaxe, Hundesteuer) bezahlen müssen.
Wildhut
Unter dem Begriff Wildhut werden sämtliche Aktivitäten zusammengefasst, die dem Schutz und der langfristigen Überlebensfähigkeit des Wildes dienen. Dazu gehören jagdplanerische, jagdpolizeiliche und hegerische Funktionen.
Die Wildhüter des Kantons Bern sind bei Fragen rund um Wildtiere und Vögel täglich von 07.00 bis 19.00 Uhr unter Tel. 0800 940 100 erreichbar.
Für die direkte Wahl zum zuständigen Wildhüter bitte nach Wahl der Hauptnummer die Ansage abwarten und die Ziffern der Nachwahl (Direktwahl) anschliessend nicht zu schnell wählen.
Ittigen ist der Aufsichtsregion Bern zugeteilt. Zuständiger Wildhüter ist Martin Schmid. Er ist unter folgender Nummer erreichbar: 0800 940 100 (Hauptnummer) und 2133 (Direktwahl)
Von 19.00 bis 07.00 Uhr werden Personen, welche die Wildhut über die neue Telefonnummer kontaktieren, an die Polizei weitergeleitet.
Zugehörige Objekte
Name | Beschreibung |
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Frage |
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Das Aussetzen von Haustieren ist gemäss Tierschutzgesetz des Bundes verboten und unter Strafe gestellt. Melden Sie sich bei Kleintierhandlungen oder auch im Tierheim, wenn Sie Ihr Haustier abgeben möchten. |
Bitte melden Sie sich bei der Gemeinde, Bereich Umwelt,, mit den Angaben zum Fundort und wenn möglich mit einem Bild des Tiers. |
Die Mitarbeitenden des Werkhofs finden in Weihern ausgesetzte Goldfische. |