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Feuerungskontrolle, Energieberatung

Die Feuerungskontrolle sorgt für die Begrenzung des Schadstoffausstosses an der Quelle. Sie reduziert die Schadstofffrachten im Rauchgas. Gleichzeitig erhöht sie den durchschnittlichen W…
Die Feuerungskontrolle sorgt für die Begrenzung des Schadstoffausstosses an der Quelle. Sie reduziert die Schadstofffrachten im Rauchgas. Gleichzeitig erhöht sie den durchschnittlichen Wirkungsgrad der Anlagen und senkt damit den Brennstoffverbrauch.

Nach den gesetzlichen Vorschriften überprüft die kommunale Feuerungskontrolle alle zwei Jahre, ob in Zusammenhang mit dem Betrieb von Gas- oder Oelfeuerungsanlagen die Emissionsgrenzwerte der Luftreinhalteverordnung (LRV) eingehalten werden. Dies gilt für Anlagen mit einer Leistung von bis zu 350 kW. Grössere Anlagen werden direkt durch das BECO (Berner Wirtschaft, Abteilung Immissionsschutz) überprüft. Diese kantonale Stelle ist zugleich auch für die Abgasmessungen aller Holzheizungen mit einer Leistung von über 70 kW zuständig.

Erfüllen die gemessenen Abgaswerte einer Heizungsanlage die LRV-Auflagen nicht, wird dem Heizungsbetreiber eine Einregulierungsfrist oder nötigenfalls eine Sanierungfrist für die Heizung auferlegt.

Als Fachperson ist der Feuerungskontrolleur in der Lage, HauseigentümerInnen und HauswartInnen bei Heizungsstörungen und -problemen kompetent zu beraten. Bei bevorstehenden Heizungssanierungen können LiegenschaftsbesitzerInnen oder deren Verwaltungen die ideale Vorgehensweise und Detailfragen über die kostenlose und neutrale Energieberatung der Region Bern klären. Wenn Gas als zukünftiger Energieträger für den Heizungsbetrieb in Frage kommt, steht als Kontaktstelle die Abteilung Bau des Dienstleistungszentrums der Gemeinde zur Verfügung.

Feuerungskontrolleur Gemeinde Ittigen
Dieter Hirschi
Blumenweg 6c
3063 Ittigen
Tel. 031 921 72 13
Fax 031 921 72 17

Finanzielle Energieförderung

Die Energiestrategie 2050 wurde von den Stimmberechtigten sowohl auf Bundesebene wie auch in Ittigen klar angenommen. Mit den früher realisierten Überschüssen aus der kommunalen Gasrechn…

Die Energiestrategie 2050 wurde von den Stimmberechtigten sowohl auf Bundesebene wie auch in Ittigen klar angenommen. Mit den früher realisierten Überschüssen aus der kommunalen Gasrechnung stehen Gemeinde-Mittel von rund 3.85 Mio. Franken bereit (Stand Januar 2021). Damit kann Ittigen Massnahmen im Energiebereich, die Klimagase reduzieren, zusätzlich unterstützen. Private Gebäudeeigentümer/innen oder Firmen in der Gemeinde Ittigen können von diesen Mitteln profitieren.

Mit dem Beschluss der Gemeindeversammlung am 1. Dezember 2022 zum teilrevidierten Energieförderungsreglement, stehen ab dem 1. Januar 2023 auch finanzielle Mittel zur Förderung der Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität zur Verfügung.

Grundlagen bilden das Energieförderungsreglement und die Energieförderungsverordnung der Gemeinde. Die aktuellen Förderprogramme von Bund (via Zertifizierungsstelle Pronovo AG) und Kanton (Amt für Umweltkoordination und Energie AUE, Bern) kommen dabei wegleitend und verbindlich zur Anwendung.

Öffentliche Energieberatung

Planen Sie eine Heizungs- oder Gebäudesanierung? Die von der Regionalkonferenz Bern-Mittelland beauftragte regionale Energieberatungsstelle unterstützt Gemeinden, Privatpersonen und Unte…

Planen Sie eine Heizungs- oder Gebäudesanierung? Die von der Regionalkonferenz Bern-Mittelland beauftragte regionale Energieberatungsstelle unterstützt Gemeinden, Privatpersonen und Unternehmen in Energiefragen.

Sie bietet Beratungen beim Reduzieren des Energiebedarfs, bei der Umstellung auf alternative Energiequellen oder bei der Wahl der richtigen Heizung. Die produkte-, system- und firmenneutralen Beratungen erfolgen telefonisch, per Mail oder Video oder direkt vor Ort.

Energieberatungsstelle Bern-Mittelland
Stauffacherstrasse 59g
3014 Bern
Telefon 031 370 14 44
www.energieberatungbern.ch
 

So fördert Ittigen Energieeffizienz und erneuerbare Energien

Grundlage bilden die Fördertatbestände nach Leitfaden zum Förderprogramm des Kantons Bern. Das Energieföderungsreglement (EFR) der Gemeinde sieht kommunale Förderbeiträge vor für Massnah…

Grundlage bilden die Fördertatbestände nach Leitfaden zum Förderprogramm des Kantons Bern. Das Energieföderungsreglement (EFR) der Gemeinde sieht kommunale Förderbeiträge vor für Massnahmen zur Energieeffizienz bei Gebäuden (Neubauten, Sanierungen) und für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien (Wärme).

  • Der aktuelle EFR-Beitragssatz pro Fördergesuch liegt bei 80 Prozent des verfügten kantonalen Förderbeitrags, jedoch bei max. 150'000 Franken.

  • Keine zusätzlichen kommunalen Beiträge für Beratung, GEAK, Studien und Information.

So fördert Ittigen Ladeinfrastruktur für Elektromobilität

Seit dem 1. Januar 2023 fördert Ittigen auch Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität. Ladeinfrastrukturen Elektromobilität nach Fördertatbestand Kanton für Betriebe und ÖV-Betreibe…

Seit dem 1. Januar 2023 fördert Ittigen auch Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität.

Ladeinfrastrukturen Elektromobilität nach Fördertatbestand Kanton für Betriebe und ÖV-Betreiber:

  • Für Betriebe: 20 Prozent des Beitrags gemäss kantonalem Förderprogramm, jedoch max. 4000 Franken pro Antrag.
  • Für ÖV-Betreiber: 20 Prozent des Beitrags gemäss kantonalem Förderprogramm, jedoch max. 20'000 Franken pro Antrag

Ladeinfrastrukturen Elektromobilität nach Fördertatbestand Gemeinde bei Unternehmen und bei privaten Haushalten und Siedlungen, bei Gemeindebetrieben sowie auf öffentlich zugänglichen Parkplätzen öffentlicher oder privater Eigentümer (exkl. Fördertatbestände Kanton):

  • Wandladestationen 11 bis 22 kW: 1800 Franken pro Antrag und Ladestelle
  • Ladesäule 11 bis 22 kW: 2200 Franken pro Antrag und Ladestelle
  • Schnelladestationen > 22 kW: 180 Franken je kW, jedoch max. 20'000 Franken pro Antrag
  • Kommerzielle Ladestationen: pro Antrag 20'000 bis 40'000 Franken, nach Einzelfallbeurteilung

 

Elektrofahrzeuge Gruppenfoto

 

So fördert Ittigen Photovoltaikanlagen

Grundlage bilden die Fördertatbestände von Pronovo, der akkreditierten Zertifizierungsstelle des Bundes für erneuerbare Energien. Kommunale Beiträge an Photovoltaikanlagen (PVA) werden a…

Grundlage bilden die Fördertatbestände von Pronovo, der akkreditierten Zertifizierungsstelle des Bundes für erneuerbare Energien. Kommunale Beiträge an Photovoltaikanlagen (PVA) werden ausgerichtet für:

  • Neue, kleine Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von 2 bis 150 kWp: Der kommunale Beitrag von 50 Prozent pro PVA-Fördergesuch errechnet sich aus der aktuellen Pronovo-Einmalvergütung (KLEIV; bestehend aus Grund- und Leistungsbeitrag). Massgebend ist die im Beglaubigungsformular ausgewiesene installierte nominale DC-Modulleistung (kWp). 

  • Neue, grosse PVA mit Leistungen über 150 kWp: Sie werden mit einem kommunalen Beitrag analog von PVA mit max. 150 kWp Leistung gefördert.

  • PVA-Erweiterungen: Diese werden seit 1. Juli 2018 von der Gemeinde ebenfalls gefördert. Dabei kommen obige Berechnungsgrundlagen sinngemäss zur Anwendung, wobei bei der Berechnung der Pronovo-Grundbeitrag entfällt. Kommunal gefördert wird die zusätzlich nachgewiesene und schriftlich beglaubigte kWp-Leistung mit einer Obergrenze von 150 kWp. 

Nicht mit kommunalen Beiträgen gefördert werden Nachrüstungen (Speicher-, Steuerungsanlagen etc.) und der Ersatz einzelner Solarmodule bei bestehenden PVA.

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