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Abfall
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen und Angebote rund um das Thema Abfallentsorgung. Kennen Sie unsere Erinnerungsdienste? Lassen Sie sich an kommende Abfuhren per E-Mail oder SMS erinnern.
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3063 Ittigen
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Abfallarten
Haben Sie Fragen zur Entsorgung der verschiedenen Abfallarten? Hier erfahren Sie alles Wissenswerte.
Abfuhr
Die Firma Schwendimann AG sammelt im Auftrag der Gemeinde brennbaren Hauskehricht und Sperrgut, Grünabfälle/Speisereste, Papier/Karton und Altmetalle von Haushalten und Betrieben ein.
Zudem können Sie Abfall bei verschiedenen Sammelstellen entsorgen.
Nähere Infos finden Sie unter den Abfallsammlungen.
Der mehrjährige Auftrag zur kommunalen Abfuhr für brennbare Siedlungsabfälle und die Wertstoffe Grüngut/Speisereste, Papier/Karton und Altmetall wird durch die Gemeinde Ittigen aus beschaffungsrechtlichen Gründen in regelmässigen Abständen neu ausgeschrieben und vergeben. So erfolgte die letzte Submission mit einem ausführlichen Leistungsbeschrieb für die Zeitspanne Juli 2021 bis Juni 2029 im Frühjahr 2020. Das bisherige Dienstleistungsprofil bleibt unverändert. Neu sollen jedoch ab Mitte 2021 ausschliesslich vollelektrisch betriebene Abfuhrfahrzeuge zum Einsatz kommen. Sowohl der Gemeinderat wie auch die Gemeindeversammlung haben den Anträgen zum Vergabeprozedere, zur Auftragserteilung und zur Kreditfreigabe im 1. Halbjahr 2020 zugestimmt. Den Zuschlag unter drei Anbietenden erhielt die Schwendimann AG, Münchenbuchsee.
Die Umstellung des kommunalen Abfuhrbetriebs von dieselbetriebenen Fahrzeugen (Abgasnorm EURO6) auf rein elektrobetriebene Fahrzeuge hat ab 1. Juli 2021 eine hohe und dauernde Verbesserung der Energie-/Ressourcenbilanz zur Folge (Berechnungsbasis: jährliche Fahrleistung Schwendimann AG, Münchenbuchsee: 17’805 km / Technischer Bericht Kommunal Partner AG, Kirchlindach vom 02.12.2019):
- Der Treibhausgas-Ausstoss (CO2-Äquivalente) reduziert sich beim relevanten Energiebedarf/–verbrauch unter Berücksichtigung der 100% Restkompensation und der verbleibenden Grauenenergie von heute 41.66 to/Jahr auf neu 7.30 to/Jahr: Reduktion = grösser 80 %;
- Der NOx-Ausstoss (Stickoxide) reduziert sich beim relevanten Energiebedarf/-verbrauch unter Berücksichtigung der verbleibenden Grauenergie von heute 24.5 kg/Jahr auf 7.8 kg/Jahr: Reduktion = grösser 65 %;
- Der relevante Energieverbrauch/-bedarf reduziert sich von heute 170.75 MWh/Jahr auf neu 61.78 MWh/Jahr: Reduktion = grösser 60 %. Der Strombedarf zum Betrieb der elektrobetriebenen Abfuhrfahrzeuge wird zu 100 % über einheimische, zertifizierte erneuerbare Energiequellen gedeckt.
- Der durchschnittliche Lärmpegel reduziert sich durch den Fahrzeugwechsel von 107 auf 90 dB: Reduktion = grösser 15 %.
Abfuhrkreise – Kehrichtentsorgung
Für die Kehrichtentsorgung ist die Gemeinde Ittigen in zwei Kreise aufgeteilt. Die Zugehörigkeit der einzelnen Strassen ist in untenstehendem Dokument ersichtlich.
In Ergänzung zu den kommunalen Entsorgungsdienstleistungen können ortsansässige Betriebe und Haushalte aus Ittigen und Worblaufen für die Entsorgung ihrer Siedlungsabfälle nach Art. 3 des Abfallreglements vom 9. Juni 2015 die Entsorgungshöfe Schermen und Fellerstrasse der Stadt Bern benützen. Dabei kommen bis auf weiteres die Tarife Entsorgungshöfe „Andere Gemeinden“ zur Anwendung.
Diese offizielle Zusammenarbeit basiert auf einer Vereinbarung mit dem Amt Entsorgung + Recycling der Stadt Bern.
Grundgebühren Kehricht
Jedem Haushalt und jedem Betrieb wird jährlich eine Grundgebühr in Rechnung gestellt. Die Verrechnung erfolgt nach Wohnungsgrösse oder Betriebseinheit durch die Abteilung Finanzen.
Für Einpersonen- und Kleinbetriebe mit Geschäftssitz an der Wohnadresse erfolgt die Verrechnung nicht nach Betriebseinheit, sondern nach Wohnungsgrösse.
Die Grundgebühren der einzelnen Kategorien betragen pro Kalenderjahr inkl. MWST:
- Fr. 37.00 für 1 bis 2.5-Zimmer-Wohnungen
- Fr. 51.00 für 3 bis 4.5-Zimmer-Wohnungen
- Fr. 65.00 für 5- und mehr Zimmer-Wohnungen
- Fr. 79.00 für Einfamilienhäuser
- Fr. 79.00 für Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe
Häckseldienst
Jeweils im März und im Oktober können Sie Ihre Baum- und Heckenschnitte kostenlos häckseln lassen. Die Werkhofmitarbeiter zerkleinern im ganzen Gemeindegebiet das bereitgestellte Häckselgut. Es ist keine Anmeldung erforderlich, sofern die Häckseldauer unter einer halben Stunde liegt. Siedlungswarte wenden sich bitte direkt an den Werkhof, um einen Termin zu vereinbaren.
Was kann gehäckselt werden?
Baum- und Heckenschnitt bis max. Durchmesser 10 cm.
Was ist nicht geeignet?
Feiner Hecken- und Sträucherschnitt, Wurzelstöcke, Bodendecker, Schilf, angefaultes und vermodertes Material wie Gartenabfall, Gras und Laub, Cotoneaster.
Die genauen Termine finden Sie im Abfallkalender oder unter den Abfall-Sammelterminen.
Kompostberatung / Gartenberatung
Wir fördern das Kompostieren und das naturnahe, ökologische Gärtnern. Haben Sie Fragen zum naturnahen und ökologischen Gartenbau oder zum Kompostieren? Wir beraten Sie gerne.
Kostenlose Auskunftsstelle
Madeleine Aeschimann
Altikofenstrasse 32
3048 Worblaufen
Tel. 031 921 92 53
Sammelstellen für Wertstoffe und Abfälle
Altglas, Dosen und Textilien können Sie bei den verschiedenen Sammelstellen in der Gemeinde entsorgen. Speise- und Motorenöle nimmt der Werkhof entgegen. Zudem können Sie Siedlungsabfälle jeglicher Art bei den externen Entsorgungshöfen abgeben.
Hier finden Sie eine Übersicht der kommunalen Sammelstellen.
Verursachergebühren Kehricht
Benützungsgebühren Haushalte (Kehrichtssackgebühr)
Die Sackgebühr wird pro Sack, entsprechend der Kehrichtsackgrösse erhoben. Die Säcke werden im Verkauf rollenweise angeboten. Kosten pro Sack inkl. MWST:
- 1.05 Franken für 17 l-Sack
- 1.70 Franken für 35 l-Sack
- 2.85 Franken für 60 l-Sack
- 5.30 Franken für 110 l-Sack
Benützungsgebühren Haushalte (Klein- und Grobsperrgutgebühr)
Die Gebühren für die Klein- und Grobsperrgutabfuhr werden pro Sperrgutstück erhoben und betragen inkl. MWST
- 5.30 Franken für Kleinsperrgut (max. 50 x 50 x 100 cm, Höchstgewicht 18 kg)
- 10.60 Franken für Grobsperrgut (max. 100 x 200 cm, Höchstgewicht 50 kg)
Containergebühren Gewerbe
Bei Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben wird die Benützungsgebühr pro Containerleerung erhoben (Einzelmarke). Auf Gesuch hin kann die Gebühr pro Container und Jahr erhoben werden (Jahrespauschale). Für jede Leerung ist der Container mit einer Marke zu versehen (Einzelmarke oder Pauschalgebührenmarke). Die Ansätze für einen 800 Liter-Gewerbe-Container betragen inkl. MWST:
Brennbarer Kehricht
- 50 Franken für Leerung bei Bedarf (Einzelmarke)
- 1665 Franken für eine Leerung pro Woche (Jahrespauschale)
- 3610 Franken für zwei Leerungen pro Woche (Jahrespauschale)
Informationen zu nicht erwähnten Abfallarten können dem Abfallkalender oder der Liste mit den Abfallarten entnommen werden.
Zugehörige Objekte
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Name | Telefon | Kontakt |
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Umwelt und Landschaft | 031 925 22 40 | Kontaktformular |
Frage |
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Sie können die Containergebührenmarke (Einzelmarke) persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle kaufen oder online bestellen. Wir werden Ihnen die Gebührenmarke per Post zustellen, sobald Sie online bezahlt haben. |
Sie können die Kehrichtmarken für Klein- bzw. Grobsperrgut persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle kaufen oder online bestellen und bezahlen. Die Kehrichtmarken werden Ihnen per Post zugestellt, sobald Sie online bezahlt haben. |
Das Tiefbauamt des Kantons Bern ist für den betrieblichen Unterhalt der Autobahn (inkl. Autobahnraststätte) zuständig. Zum betrieblichen Unterhalt gehören: Winterdienst, Reinigungen, Grünpflege, Betriebs- und Sicherheitsausrüstungen, Dienste (Kontrollen, Unfall- und , Unwetterschäden) sowie kleiner baulicher Unterhalt. |