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Abfall

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen und Angebote rund um das Thema Abfallentsorgung. Kennen Sie unsere Erinnerungsdienste? Lassen Sie sich an kommende Abfuhren per E-Mail oder SMS erinnern.

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Abfallarten

Haben Sie Fragen zur Entsorgung der verschiedenen Abfallarten? Hier erfahren Sie alles Wissenswerte.

Haben Sie Fragen zur Entsorgung der verschiedenen Abfallarten? Hier erfahren Sie alles Wissenswerte.

Abfuhr

Die Firma Schwendimann AG sammelt im Auftrag der Gemeinde brennbaren Hauskehricht und Sperrgut, Grünabfälle/Speisereste, Papier/Karton und Altmetalle von Haushalten und Betrieben ein. …

Die Firma Schwendimann AG sammelt im Auftrag der Gemeinde brennbaren Hauskehricht und Sperrgut, Grünabfälle/Speisereste, Papier/Karton und Altmetalle von Haushalten und Betrieben ein.

Zudem können Sie Abfall bei verschiedenen Sammelstellen entsorgen.

Nähere Infos finden Sie unter den Abfallsammlungen.

Der mehrjährige Auftrag zur kommunalen Abfuhr für brennbare Siedlungsabfälle und die Wertstoffe Grüngut/Speisereste, Papier/Karton und Altmetall wird durch die Gemeinde Ittigen aus beschaffungsrechtlichen Gründen in regelmässigen Abständen neu ausgeschrieben und vergeben. So erfolgte die letzte Submission mit einem ausführlichen Leistungsbeschrieb für die Zeitspanne Juli 2021 bis Juni 2029 im Frühjahr 2020. Den Zuschlag unter drei Anbietenden erhielt die Schwendimann AG, Münchenbuchsee. Seit Mitte 2021 kommen ausschliesslich vollelektrisch betriebene Abfuhrfahrzeuge zum Einsatz.

Abfuhrkreise – Kehrichtentsorgung

Für die Kehrichtentsorgung ist die Gemeinde Ittigen in zwei Kreise aufgeteilt. Die Zugehörigkeit der einzelnen Strassen ist in untenstehendem Dokument ersichtlich. In Ergänzung zu den…

Für die Kehrichtentsorgung ist die Gemeinde Ittigen in zwei Kreise aufgeteilt. Die Zugehörigkeit der einzelnen Strassen ist in untenstehendem Dokument ersichtlich.

In Ergänzung zu den kommunalen Entsorgungsdienstleistungen können ortsansässige Betriebe und Haushalte aus Ittigen und Worblaufen für die Entsorgung ihrer Siedlungsabfälle nach Art. 3 des Abfallreglements vom 9. Juni 2015 die Entsorgungshöfe Schermen und Fellerstrasse der Stadt Bern benützen. Dabei kommen bis auf weiteres die Tarife Entsorgungshöfe „Andere Gemeinden“ zur Anwendung.

Diese offizielle Zusammenarbeit basiert auf einer Vereinbarung mit dem Amt Entsorgung + Recycling der Stadt Bern.

Grundgebühren Kehricht

Jedem Haushalt und jedem Betrieb wird jährlich eine Grundgebühr in Rechnung gestellt. Die Verrechnung erfolgt nach Wohnungsgrösse oder Betriebseinheit durch die Abteilung Finanzen. Fü…

Jedem Haushalt und jedem Betrieb wird jährlich eine Grundgebühr in Rechnung gestellt. Die Verrechnung erfolgt nach Wohnungsgrösse oder Betriebseinheit durch die Abteilung Finanzen.

Für Einpersonen- und Kleinbetriebe mit Geschäftssitz an der Wohnadresse erfolgt die Verrechnung nicht nach Betriebseinheit, sondern nach Wohnungsgrösse.

Die Grundgebühren der einzelnen Kategorien betragen pro Kalenderjahr inkl. MWST:
 

  • Fr. 37.00 für 1 bis 2.5-Zimmer-Wohnungen
  • Fr. 51.00 für 3 bis 4.5-Zimmer-Wohnungen
  • Fr. 65.00 für 5- und mehr Zimmer-Wohnungen
  • Fr. 79.00 für Einfamilienhäuser
  • Fr. 79.00 für Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe

Häckseldienst

Jeweils im März und im Oktober können Sie Ihre Baum- und Heckenschnitte kostenlos häckseln lassen. Die Werkhofmitarbeiter zerkleinern im ganzen Gemeindegebiet das bereitgestellte Häcksel…

Jeweils im März und im Oktober können Sie Ihre Baum- und Heckenschnitte kostenlos häckseln lassen. Die Werkhofmitarbeiter zerkleinern im ganzen Gemeindegebiet das bereitgestellte Häckselgut. Es ist keine Anmeldung erforderlich, sofern die Häckseldauer unter einer halben Stunde liegt. Siedlungswarte wenden sich bitte direkt an den Werkhof, um einen Termin zu vereinbaren. 

Was kann gehäckselt werden?
Baum- und Heckenschnitt bis max. Durchmesser 10 cm.

Was ist nicht geeignet?
Feiner Hecken- und Sträucherschnitt, Wurzelstöcke, Bodendecker, Schilf, angefaultes und vermodertes Material wie Gartenabfall, Gras und Laub, Cotoneaster.

Die genauen Termine finden Sie im Abfallkalender oder unter den Abfall-Sammelterminen.

Kompostberatung / Gartenberatung

Wir fördern das Kompostieren und das naturnahe, ökologische Gärtnern. Haben Sie Fragen zum naturnahen und ökologischen Gartenbau oder zum Kompostieren? Wir beraten Sie gerne.  Kostenl…

Wir fördern das Kompostieren und das naturnahe, ökologische Gärtnern. Haben Sie Fragen zum naturnahen und ökologischen Gartenbau oder zum Kompostieren? Wir beraten Sie gerne. 

Kostenlose Auskunftsstelle
Madeleine Aeschimann
Altikofenstrasse 32
3048 Worblaufen
Tel. 031 921 92 53

Sammelstellen für Wertstoffe und Abfälle

Altglas, Dosen und Textilien können Sie bei den verschiedenen Sammelstellen in der Gemeinde entsorgen. Speise- und Motorenöle nimmt der Werkhof entgegen. Zudem können Sie Siedlungsabfäll…

Altglas, Dosen und Textilien können Sie bei den verschiedenen Sammelstellen in der Gemeinde entsorgen. Speise- und Motorenöle nimmt der Werkhof entgegen. Zudem können Sie Siedlungsabfälle jeglicher Art bei den externen Entsorgungshöfen abgeben.

Hier finden Sie eine Übersicht der kommunalen Sammelstellen.

Verursachergebühren Kehricht

Benützungsgebühren Haushalte (Kehrichtssackgebühr) Die Sackgebühr wird pro Sack, entsprechend der Kehrichtsackgrösse erhoben. Die Säcke werden im Verkauf rollenweise angeboten. Kosten p…

Benützungsgebühren Haushalte (Kehrichtssackgebühr)
Die Sackgebühr wird pro Sack, entsprechend der Kehrichtsackgrösse erhoben. Die Säcke werden im Verkauf rollenweise angeboten. Kosten pro Sack inkl. MWST:

  • 1.05 Franken für 17 l-Sack 
  • 1.70 Franken für 35 l-Sack
  • 2.85 Franken für 60 l-Sack
  • 5.30 Franken für 110 l-Sack

 
Benützungsgebühren Haushalte (Klein- und Grobsperrgutgebühr)
Die Gebühren für die Klein- und Grobsperrgutabfuhr werden pro Sperrgutstück erhoben und betragen inkl. MWST

  • 5.30 Franken für Kleinsperrgut (max. 50 x 50 x 100 cm, Höchstgewicht 18 kg)
  • 10.60 Franken für Grobsperrgut (max. 100 x 200 cm, Höchstgewicht 50 kg)


Containergebühren Gewerbe
Bei Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben wird die Benützungsgebühr pro Containerleerung erhoben (Einzelmarke). Auf Gesuch hin kann die Gebühr pro Container und Jahr erhoben werden (Jahrespauschale). Für jede Leerung ist der Container mit einer Marke zu versehen (Einzelmarke oder Pauschalgebührenmarke). Die Ansätze für einen 800 Liter-Gewerbe-Container betragen inkl. MWST:

Brennbarer Kehricht

  • 50 Franken für Leerung bei Bedarf (Einzelmarke)
  • 1665 Franken für eine Leerung pro Woche (Jahrespauschale)
  • 3610 Franken für zwei Leerungen pro Woche (Jahrespauschale)

 
Informationen zu nicht erwähnten Abfallarten können dem Abfallkalender oder der Liste mit den Abfallarten entnommen werden. 

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