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Areal Tilia – Entwicklung

Tilia plant für die Zukunft. Das Pflegezentrum soll saniert und ausgebaut werden. Im nordwestlichen Bereich des Areals besteht zudem Potenzial für eine Wohnbauentwicklung mit hoher Qualität.

Damit das rund 33‘000 m2 grosse Areal gezielt und vor allem auch gesamtheitlich weiterentwickelt werden kann, wurde ein Studienauftrag durchgeführt. Daraus entstand das Siegerprojekt der W2H Architekten AG.

Die Umsetzung bedingt, dass die bestehende Überbauungsordnung aus dem Jahr 2008 geändert wird. Zusätzlich sind weitere Änderungen im Zonenplan 1 und in der Überbauungsordnung 390 nötig.

Die planungsrechtlichen Grundlagen ermöglichen die Erweiterung der Pflegeabteilung. Ausserdem könnte attraktiver, ganzheitlich konzipierter und gestalteter Wohnraum realisiert und unter Einbezug des ehemaligen Personalhauses durch Wohneinheiten für betreutes Wohnen ergänzt werden. Auch eine optimalere Erschliessung des Areals und der Anlagen wäre möglich.

Partizipation

Während der öffentlichen Mitwirkung im August/September 2020 sind verschiedene Eingaben eingegangen und die Planung wurde entsprechend überarbeitet. Anschliessend wurden die Planungsinstrumente dem Amt für Gemeinden und Raumordnung AGR zur Vorprüfung übergeben. Die Pläne lagen von Ende Februar bis Ende März 2023 öffentlich auf.

Die Planungsgrundlagen gingen am 15. Juni 2023 vor die Gemeindeversammlung. Diese hat folgendes beschlossen:

Die maximal zulässige Gebäudehöhe (Koten m.ü.M.) in Artikel 8 Absatz 1 wird in den Baubereichen F, G und H um je rund 3 Meter reduziert. Mit dieser Änderung wurde die Änderung der Überbauungsordnung «tilia Pflegezentrum Ittigen», bestehend aus dem Überbauungsplan 315.10 a und den Überbauungsvorschriften 315.10 b, sowie die damit verbundenen Änderungen des Zonenplans 1 und des Überbauungsplans Nr. 390 «Baulinien / Waldgrenzen / Waldabstandslinien», genehmigt.

Durch die Änderung sind in den drei Baubereichen folgende Vollgeschosse möglich: 

  • Baubereich F: 5 Vollgeschosse anstelle von 6 Vollgeschossen
  • Baubereich G: 6 Vollgeschosse anstelle von 7 Vollgeschossen
  • Baubereich H: 4 Vollgeschosse anstelle von 5 Vollgeschossen
Der Änderung von Artikel 13 der Überbauungsvorschriften, dass pro Wohnung maximal 1.3 Abstellplätze für Motorfahrzeuge und im Minimum 10 Prozent der Abstellplätze für Besuchende in den Baubereichen F, G und H erstellt werden dürfen, wurde zugestimmt.


Die Änderungen der Überbauungsvorschriften lagen ihrerseits vom 24. August bis am 25. September 2023 öffentlich auf.

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