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Raumplanung
Die Gemeinde bewegt sich: Neue Arbeitsplätze entstehen, Beschäftigte und ihre Familien suchen Wohnraum, zunehmendes Verkehrsaufkommen muss ortsverträglich bewältigt werden.
Mit der Raumplanung koordinieren wir die verschiedenen Bereiche. Im Rahmen der übergeordneten Vorgaben definieren wir die eigenen Entwicklungsvorstellungen unserer Gemeinde. Diese bilden wir in für Grundeigentümer und Behörden verbindlichen Instrumenten ab. Raumplanerische Entscheide zur Siedlungs-, Verkehrs- und Landschaftsentwicklung werden mit der Finanz- und Investitionsplanung sowie weiteren Gemeindeaufgaben abgestimmt.
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Rain 7
Postfach 226
3063 Ittigen
Tel. 031 925 22 42
Fax 031 925 22 99
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Raum- und Ortsplanung
Das Baureglement und der Zonenplan dienen als Basis für die Bauplanung. Darin sind die verbindlichen Bauvorschriften festgelegt. Neben den Zonenplänen 1 und 2 und dem Baureglement verfügt die Ortsplanung über viele weitere Instrumente.
Zugehörige Objekte
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Amt für Gemeinden und Raumordnung - Raumplanung | Das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) ist zuständig für die kantonale Raumentwicklung, übt die Aufsicht über die regionale und kommunale Raumplanung aus und beurteilt Bauvorhaben ausserhalb der Bauzonen. |
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