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Sie möchten sich an Gemeindeabstimmungen und Gemeindewahlen beteiligen

In Ittigen werden Entscheide in kommunalen Angelegenheiten an der Gemeindeversammlung oder an der Urne gefällt. 

Gemeindeversammlungen finden zwei- bis dreimal jährlich statt. Gemeindeversammlungen sind öffentlich. Grundsätzlich dürfen alle interessierten Personen daran teilnehmen und zuhören.

Damit Sie sich an kommunalen Abstimmungen und Wahlen aktiv beteiligen können, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Das Schweizer Bürgerrecht besitzen,
  • volljährig und urteilsfähig sein sowie
  • seit mindestens drei Monaten in Ittigen wohnen.

 

Nähere Informationen sowie die kommenden Termine finden Sie unter:

Kontakt

Gemeinde Ittigen
Präsidiales
Rain 7
Postfach 226
3063 Ittigen
Tel. 031 925 22 22
Fax 031 925 22 99
Kontaktformular

Abstimmungen und Wahlen

Bei eidgenössischen, kantonalen oder kommunalen Abstimmungen oder Wahlen ist der Bereich Sicherheit zusammen mit dem Stimmausschuss zuständig für den Versand des Stimm- oder Wahlmaterial…

Bei eidgenössischen, kantonalen oder kommunalen Abstimmungen oder Wahlen ist der Bereich Sicherheit zusammen mit dem Stimmausschuss zuständig für den Versand des Stimm- oder Wahlmaterials, den Urnendienst sowie für das Ausmitteln der Ergebnisse.

Persönliche Stimmabgabe

Sie können Ihre Stimme persönlich an der Urne abgeben. Bitte beachten Sie, dass die Stimmabgabe für eine Drittperson nicht möglich ist.

Die Stimmlokale sind jeweils am Samstag und Sonntag des Abstimmungs- oder Wahlwochenendes geöffnet.

Bibliothek
Talgut-Zentrum 25
3063 Ittigen
Öffnungszeiten: Samstag, 10.00 - 11.00 Uhr

Kindergarten Worblaufen
Lindenhofstrasse 14
3048 Worblaufen
Öffnungszeiten: Samstag, 17.00 - 18.00 Uhr

Primarschule Rain
Rain 15
3063 Ittigen
Öffnungszeiten: Sonntag, 10.30 - 11.30 Uhr

 

Briefliche Stimmabgabe

Für die briefliche Stimmabgabe gelten folgende Weisungen: 

  • Per Post: Das Antwortcouvert muss bis spätestens am Samstag vor der Abstimmung/Wahl bei der Post eingetroffen sein.
  • Urne Dienstleistungszentrum: Das Antwortcouvert kann während der Öffnungszeiten des Dienstleistungszentrums in die Urne gelegt werden.
  • Briefkasten Dienstleistungszentrum: Das Antwortcouvert kann bis 10.30 Uhr des Abstimmungs-/Wahlsonntags in den Briefkasten des Dienstleistungszentrums geworfen werden.


Weitere Infos zu Abstimmungen und Wahlen finden Sie hier.

Zugehörige Objekte

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