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Strassenverkehr | Parkieren

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Gemeindepolizei, ruhender Verkehr

Die GSD Gayret Security AG kontrolliert im Auftrag der Gemeinde Ittigen seit dem 01.02.2006 den ruhenden Verkehr auf dem Gemeindegebiet. Haben Sie Fragen? Melden Sie sich bitte direkt…

Die GSD Gayret Security AG kontrolliert im Auftrag der Gemeinde Ittigen seit dem 01.02.2006 den ruhenden Verkehr auf dem Gemeindegebiet.

Haben Sie Fragen? Melden Sie sich bitte direkt bei der GSD Gayret Security.

Anliegen nehmen auch folgende Stellen entgegen:

Kantonspolizei Bern
Polizeiwache Ittigen
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3063 Ittigen
Tel. 031 368 76 81

Lernfahrausweis

Für das Ausstellen von Lernfahrausweise aller Kategorien ist das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt zuständig.

Für das Ausstellen von Lernfahrausweise aller Kategorien ist das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt zuständig.

Parkierungserleichterung für gehbehinderte Personen und Behindertenfahrdienste

Seit 1. Juli 2006 ist für die Bewilligung von Parkierungserleichterungen für gehbehinderte Personen (Parkkarten) im Kanton Bern das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt zuständig. Nä…

Seit 1. Juli 2006 ist für die Bewilligung von Parkierungserleichterungen für gehbehinderte Personen (Parkkarten) im Kanton Bern das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt zuständig.

Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt.

Parkkarten

Die Gemeinde Ittigen stellt für berechtigte Anwohnerinnen und Anwohner sowie für Geschäftsbetriebe Parkkarten in der "Blauen Zone" und für Pendlerinnen und Pendler Parkkarten für die Par…

Die Gemeinde Ittigen stellt für berechtigte Anwohnerinnen und Anwohner sowie für Geschäftsbetriebe Parkkarten in der "Blauen Zone" und für Pendlerinnen und Pendler Parkkarten für die Park+Ride-Anlage aus.

Die Parkkarten können online oder am Bürgerdesk des Dienstleistungszentrums Ittigen bezogen werden. Die Gültigkeit beträgt einen Tag, einen Kalendermonat oder ein Jahr. Für die Erstausstellung einer Parkkarte benötigen wir eine Kopie des Führer- und des Fahrzeugausweises.

 

Parkkarte Anwohnende (Blaue Zone)

  • CHF 5 pro Tag inkl. MWST
  • CHF 30 pro Monat inkl. MWST
  • CHF 300 pro Jahr inkl. MWST


Parkkarte Gewerbe (Blaue Zone)

  • CHF 60 pro Monat inkl. MWST
  • CHF 600 pro Jahr inkl. MWST


Parkkarte öffentliche Plätze

  • CHF 40 pro Monat inkl. MWST
  • CHF 400 pro Jahr inkl. MWST


Parkkarte Park+Ride

Der Parkplatz an der Bahnstrasse in Ittigen ist voraussichtlich bis Frühjahr 2023 nicht verfügbar. Daher können aktuelle keine Parkkarten P+R bezogen werden.
 

Hinweis

Bitte berücksichtigen Sie, dass nicht alle Personen eine Parkkarte beziehen können. Für eine Parkkarte in der Blauen Zone sind ausschliesslich Anwohnerinnen und Anwohner des folgenden Perimeters berechtigt. Parkkarten für die öffentlichen Parkplätze werden ausschliesslich an Mitarbeitende der Gemeinde, des Altersheims Senevita Aespliz oder der Schule abgegeben.

 

MWST-Nr.: CHE290.899.238 MWST

Verkehrsführung rund um den Knoten

Worblentalstrasse Veränderte Verkehrsführung, motorisierter Verkehr Untere Zollgasse: Der Bahnübergang beim Knoten ist bis im Sommer 2023 nur in Richtung Ittigen befahrbar. Ve…

Worblentalstrasse

Veränderte Verkehrsführung, motorisierter Verkehr

  • Untere Zollgasse: Der Bahnübergang beim Knoten ist bis im Sommer 2023 nur in Richtung Ittigen befahrbar.
  • Veränderte Vortrittsregelung: Die Untere Zollgasse hat Vortritt gegenüber der Worblentalstrasse.
  • Die Worblentalstrasse zwischen Papiermühle und Ittigen ist in beide Richtungen offen.
  • Zwischen Bolligen und Ittigen ist die Worblentalstrasse in Fahrtrichtung Ittigen nur bis zur Badhausstrasse offen.


Lichtsignalanlage

Die Lichtsignalanlage beim Knoten ist bis im Sommer 2023 ausser Betrieb.


Fussgängerinnen, Fussgänger sowie Radfahrende

Fussgängerinnen und Fussgänger können die Baustelle jederzeit passieren, der Zugang zum Talgut-Zentrum wird der aktuellen Bausituation entsprechend signalisiert.

Je nach Möglichkeit (abhängig von der Strassenbreite, Baufortschritt, etc.) können Radfahrende die Strasse im Mischverkehr oder einer separaten Fahrspur befahren. Zudem kann die Baustelle jederzeit als Zufussgehende durchquert werden (vom Velo absteigen, Fussgängerstreifen / Trottoir benützen). Bitte beachten Sie die entsprechende Baustellensignalisation.

 

Talweg und Kreisel

Einbahnverkehr auf dem Talweg zwischen Sonnenrain und Knoten

  • März 2023 – April 2023 in Richtung Worblentalstrasse
  • Mai 2023 – Juli 2023 in Richtung Sonnenrain
Plan über die Verkehrsführung während des Strassenbaus.

 

Zugehörige Objekte

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