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Gebäudeeigentümer/innen

Ittigen motiviert und unterstützt die Eigentümerinnen und Eigentümer von Liegenschaften bei der Planung von Anlageumstellungen – etwa beim Heizungsersatz – und bei energetischen Gebäudesanierungen. Beratungen und ein ausgebautes Förderprogramm bieten wirkungsvolle Hilfestellungen.

Um die Klimaziele im Rahmen von Klimact 2030+ zu erreichen, ist das Engagement der Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer zentral. Die Gemeinde will deshalb mit Interessierten in den Dialog treten und dabei deren Inputs abholen. Privaten Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümern steht einerseits das breite Informations- und Dienstleistungsangebot der öffentlichen Energieberatung Bern-Mittelland zur Verfügung. Andererseits können sie in Ittigen auf das ausgebaute Programm der Gemeinde für finanzielle Energieförderung zählen.

Die Reduktion von Treibhausgasen im Gebäudebereich soll im Rahmen von Klimact 2030+ über Etappenziele erfolgen.

Ittigen führt einen Dialog auch mit den Energieversorgungsunternehmen (BKW, EWB, Wärmeverbund ARA Worblental / EBL etc.), um ein adäquates Angebot sicherzustellen.

Kontakt

Gemeinde Ittigen
Buckley Andrea
Rain 7
Postfach 226
3063 Ittigen
Tel. 031 925 23 35
Fax 031 925 22 99
Kontaktformular

Öffentliche Energieberatung

Planen Sie eine Heizungs- oder Gebäudesanierung? Die von der Regionalkonferenz Bern-Mittelland beauftragte regionale Energieberatungsstelle unterstützt Gemeinden, Privatpersonen und Unte…

Planen Sie eine Heizungs- oder Gebäudesanierung? Die von der Regionalkonferenz Bern-Mittelland beauftragte regionale Energieberatungsstelle unterstützt Gemeinden, Privatpersonen und Unternehmen in Energiefragen.

Sie bietet Beratungen beim Reduzieren des Energiebedarfs, bei der Umstellung auf alternative Energiequellen oder bei der Wahl der richtigen Heizung. Die produkte-, system- und firmenneutralen Beratungen erfolgen telefonisch, per Mail oder Video oder direkt vor Ort.

Energieberatungsstelle Bern-Mittelland
Stauffacherstrasse 59g
3014 Bern
Telefon 031 370 14 44
www.energieberatungbern.ch
 

So fördert Ittigen Energieeffizienz und erneuerbare Energien

Grundlage bilden die Fördertatbestände nach Leitfaden zum Förderprogramm des Kantons Bern. Das Energieföderungsreglement (EFR) der Gemeinde sieht kommunale Förderbeiträge vor für Massnah…

Grundlage bilden die Fördertatbestände nach Leitfaden zum Förderprogramm des Kantons Bern. Das Energieföderungsreglement (EFR) der Gemeinde sieht kommunale Förderbeiträge vor für Massnahmen zur Energieeffizienz bei Gebäuden (Neubauten, Sanierungen) und für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien (Wärme).

  • Der aktuelle EFR-Beitragssatz pro Fördergesuch liegt bei 80 Prozent des verfügten kantonalen Förderbeitrags, jedoch bei max. 150'000 Franken.

  • Keine zusätzlichen kommunalen Beiträge für Beratung, GEAK, Studien und Information.

So fördert Ittigen Photovoltaikanlagen

Grundlage bilden die Fördertatbestände von Pronovo, der akkreditierten Zertifizierungsstelle des Bundes für erneuerbare Energien. Kommunale Beiträge an Photovoltaikanlagen (PVA) werden a…

Grundlage bilden die Fördertatbestände von Pronovo, der akkreditierten Zertifizierungsstelle des Bundes für erneuerbare Energien. Kommunale Beiträge an Photovoltaikanlagen (PVA) werden ausgerichtet für:

  • Neue, kleine Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von 2 bis 150 kWp: Der kommunale Beitrag von 50 Prozent pro PVA-Fördergesuch errechnet sich aus der aktuellen Pronovo-Einmalvergütung (KLEIV; bestehend aus Grund- und Leistungsbeitrag). Massgebend ist die im Beglaubigungsformular ausgewiesene installierte nominale DC-Modulleistung (kWp). 

  • Neue, grosse PVA mit Leistungen über 150 kWp: Sie werden mit einem kommunalen Beitrag analog von PVA mit max. 150 kWp Leistung gefördert.

  • PVA-Erweiterungen: Diese werden seit 1. Juli 2018 von der Gemeinde ebenfalls gefördert. Dabei kommen obige Berechnungsgrundlagen sinngemäss zur Anwendung, wobei bei der Berechnung der Pronovo-Grundbeitrag entfällt. Kommunal gefördert wird die zusätzlich nachgewiesene und schriftlich beglaubigte kWp-Leistung mit einer Obergrenze von 150 kWp. 

Nicht mit kommunalen Beiträgen gefördert werden Nachrüstungen (Speicher-, Steuerungsanlagen etc.) und der Ersatz einzelner Solarmodule bei bestehenden PVA.

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