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Einbürgerung

Sie haben den Wunsch, sich in der Gemeinde Ittigen einbürgern zu lassen?
 

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen.

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Gemeinde Ittigen
Brügger Esther
Rain 7
Postfach 226
3063 Ittigen
Tel. 031 925 22 24
Fax 031 925 22 99
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Erleichterte Einbürgerung

Für die erleichterte Einbürgerung ist ausschliesslich der Bund zuständig. Er führt das gesamte Verfahren durch und ist für den Entscheid zuständig. Der Kanton Bern als Heimatkanton klärt…

Für die erleichterte Einbürgerung ist ausschliesslich der Bund zuständig. Er führt das gesamte Verfahren durch und ist für den Entscheid zuständig. Der Kanton Bern als Heimatkanton klärt Fragen bezüglich Personenstand. Das Staatssekretariat für Migration beauftragt den Wohnkanton, einen Bericht auszuarbeiten. Das Gesuch um erleichterte Einbürgerung muss beim Staatssekretariat für Migration eingereicht werden. 

Die Details und Zuständigkeiten finden Sie auf der Website des Zivilstands- und Bürgerrechtsdienstes des Kantons Bern.

Ordentliche Einbürgerung

Sie haben den Wunsch, sich in der Gemeinde Ittigen einbürgern zu lassen? Unser Merkblatt informiert Sie über die Anforderungen, welche für eine Einbürgerung erfüllt sein müssen. Bitte…

Sie haben den Wunsch, sich in der Gemeinde Ittigen einbürgern zu lassen?

Unser Merkblatt informiert Sie über die Anforderungen, welche für eine Einbürgerung erfüllt sein müssen. Bitte lesen Sie dieses sorgfältig durch.

Wir beraten Sie gerne. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Gesprächstermin (Tel. 031 925 22 24).

Alle wichtigen Informationen zur ordentlichen Einbürgerung finden Sie in unserem Merkblatt. 

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