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Verkehr
Sie möchten lernen, Auto zu fahren? Sie sind im Gehen behindert und darauf angewiesen, dass Sie erleichtert parkieren können? Wir informieren Sie, wie Sie vorgehen müssen.
Lernfahrausweis
Für das Ausstellen von Lernfahrausweise aller Kategorien ist das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt zuständig.
Parkierungserleichterung für gehbehinderte Personen und Behindertenfahrdienste
Seit 1. Juli 2006 ist für die Bewilligung von Parkierungserleichterungen für gehbehinderte Personen (Parkkarten) im Kanton Bern das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt zuständig.
Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt.
Parkkarten
Die Gemeinde Ittigen stellt für berechtigte Personen und Geschäftsbetriebe Parkkarten aus.
Die Parkkarten können online (Kreditkarte oder Twint) oder am Bürgerdesk des Dienstleistungszentrums Ittigen (alle gängigen Zahlungsarten) bezogen werden.
Alle nötigen Angaben finden sie hier.
Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich an sicherheit@ittigen.ch.
MWST-Nr.: CHE290.899.238 MWST