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Gastgewerbe

Beabsichtigen Sie, einen bestehenden Gastgewerbebetrieb zu übernehmen oder gar ein neues Lokal zu eröffnen? Wir wünschen Ihnen dabei gutes Gelingen und viel Erfolg. Gerne informieren wir Sie über die Voraussetzungen im Gastgewerbe oder beantworten offene Fragen dazu.

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Gemeindeverwaltung Ittigen
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Rain 7
Postfach 226
3063 Ittigen
Tel. 031 925 22 52
Fax 031 925 22 99
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Gastgewerbliche Einzelbewilligung

Für öffentliche, einmalige Veranstaltungen ist eine gastgewerbliche Einzelbewilligung nötig. Das Gesuch ist bei der Gemeinde zur Prüfung einzureichen. Ist das Gesuch vollständig, wird es…

Für öffentliche, einmalige Veranstaltungen ist eine gastgewerbliche Einzelbewilligung nötig. Das Gesuch ist bei der Gemeinde zur Prüfung einzureichen. Ist das Gesuch vollständig, wird es zur Bearbeitung an das zuständige Regierungsstatthalteramt weitergeleitet. Dieses ist die bewilligungsgebende Behörde.

Zum digitalen Gesuchsformular
Für die digitale Erfassung eines Gesuches benötigen Sie ein BE-Login.

Gesuchsformular als pdf

Weitere nützliche Unterlagen, Merkblätter, Bestimmungen für Grossanlässe und andere Informationen finden Sie auf der Seite der Regierungsstatthalterämter.
 

Jugendschutz

Alkoholische Getränken jeglicher Art dürfen nicht an Jugendliche unter 16 Jahren abgegeben werden. Ebenfalls verboten ist die Abgabe von gebrannten alkoholischen Getränken an Jugendliche unter 18 Jahren. Für jeden Anlass mit Alkoholausschank ist ein Jugendschutzkonzept einzureichen. Nähere Informationen sowie Mustervorlagen finden Sie auf der Website der Regierungsstatthalterämter des Kantons Bern.

Gastgewerbliche Überzeitbewilligung

Gastgewerbebetriebe dürfen ab 05.00 Uhr geöffnet werden und sind bis spätestens um 00.30 Uhr des Folgetages zu schliessen. Für höchstens 24 frei wählbare Anlässe pro Kalenderjahr darf ei…

Gastgewerbebetriebe dürfen ab 05.00 Uhr geöffnet werden und sind bis spätestens um 00.30 Uhr des Folgetages zu schliessen. Für höchstens 24 frei wählbare Anlässe pro Kalenderjahr darf ein Gastgewerbebetrieb Überzeitbewilligungen beantragen. Der Betrieb darf in solchen Fällen bis um 03.30 Uhr des folgenden Tages offen halten.

Bitte reichen Sie das Gesuch um Überzeitbewilligung bei der Gemeinde Ittigen, Bereich Sicherheit, Rain 7, 3063 Ittigen, ein.

Die Überzeitbewilligungen sind im Voraus zu beziehen und zu bezahlen.

Geschicklichkeitsautomat (Jetonapparat)

Seit 1. Januar 2019 ist die Lotterie- und Wettkommission (Comlot) für das Ausstellen der Bewilligungen zuständig. Bitte melden Sie sich bei Interesse direkt bei der Lotterie- und Wettkom…

Seit 1. Januar 2019 ist die Lotterie- und Wettkommission (Comlot) für das Ausstellen der Bewilligungen zuständig. Bitte melden Sie sich bei Interesse direkt bei der Lotterie- und Wettkommission.

Zugehörige Objekte

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