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Geburt | Anerkennung

Herzliche Gratulation zur Geburt Ihres Kindes. Wurde Ihre Tochter oder Ihr Sohn in einem Spital geboren, brauchen wir keine Meldung von Ihnen. Haben Sie Ihr Kind daheim geboren, bitte melden Sie uns die Geburt rasch.

Möchten Sie ein Kind anerkennen, kontaktieren Sie bitte das Zivilstandsamt.

Kontakt

Gemeinde Ittigen
Einwohnerkontrolle
Rain 7
Postfach 226
3063 Ittigen
Tel. 031 925 22 22
Fax 031 925 22 99
Kontaktformular

Geburtsanmeldung

Das Spital meldet die Geburt direkt dem für den Geburtsort zuständigen Zivilstandsamt. Dieses leitet die Geburtsmitteilung an die Einwohner- und Fremdenkontrolle weiter. Erfolgt die G…

Das Spital meldet die Geburt direkt dem für den Geburtsort zuständigen Zivilstandsamt. Dieses leitet die Geburtsmitteilung an die Einwohner- und Fremdenkontrolle weiter.

Erfolgt die Geburt nicht in einem Spital, sind Sie verpflichtet, die Geburt innert drei Tagen dem Zivilstandsamt des Wohnorts (bei Wohnsitz in Ittigen/Worblaufen ist das Zivilstandsamt Bern-Mittelland zuständig) zu melden.

Die Einwohner- und Fremdenkontrolle Ittigen meldet sich nach der Geburtsmitteilung des Zivilstandsamtes bei den Eltern.

Kindsverhältnis Anerkennung

Bitte wenden Sie sich für die Anerkennung eines Kindes an das Zivilstandsamt Bern-Mittelland.

Bitte wenden Sie sich für die Anerkennung eines Kindes an das Zivilstandsamt Bern-Mittelland.

Zivilstandsereignis im Ausland

Wenn Sie im Ausland heiraten, ein Kind zur Welt bringen, sich scheiden lassen oder ein anderes Zivilstandsereignis haben, müssen Sie das Ereignis in der Schweiz anerkennen lassen, damit …

Wenn Sie im Ausland heiraten, ein Kind zur Welt bringen, sich scheiden lassen oder ein anderes Zivilstandsereignis haben, müssen Sie das Ereignis in der Schweiz anerkennen lassen, damit es hier rechtsgültig ist.

Zivilstandsereignisse sind zum Beispiel:

  • Heirat und Scheidung
  • Eingetragene Partnerschaft und deren Auflösung
  • Geburt eines Kindes
  • Adoption eines Kindes
  • Kindesanerkennung
  • Namensänderung oder Namenserklärung
  • Todesfall


Schweizer Bürger/in
Als Schweizer Bürger/in müssen Sie das Ereignis melden und die nötigen Dokumente besorgen. Detaillierte Informationen zum Vorgehen finden Sie auf der Website des Zivilstands- und Bürgerrechtsdiensts des Kantons Bern.


Ausländische Staatsangehörigkeit
Bitte geben Sie bei der Fremdenkontrolle Ittigen eine in deutscher Sprache übersetzte Mitteilung ab. Wir werden das Ereignis dem Migrationsdienst weiterleiten und falls nötig einen neuen Ausweis bestellen.
 

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