Kopfzeile

© 2026 Gemeindeverwaltung Ittigen

Inhalt

So fördert Ittigen Ladeinfrastruktur für Elektromobilität

Seit dem 1. Januar 2023 fördert Ittigen auch Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität. Seit 1. August 2026 gelten neue Fördersätze.

Ladeinfrastrukturen Elektromobilität nach Fördertatbestand Gemeinde bei Unternehmen und bei privaten Haushalten und Siedlungen, bei Gemeindebetrieben sowie auf öffentlich zugänglichen Parkplätzen öffentlicher oder privater Eigentümer (exkl. Fördertatbestände Kanton):

  • Wandladestationen 11 bis 22 kW: 1000 Franken pro Antrag und Ladestelle
  • Ladesäule 11 bis 22 kW: 1000 Franken pro Antrag und Ladestelle
  • Schnelladestationen > 22 kW: 180 Franken je kW, jedoch max. 20'000 Franken pro Antrag
  • Kommerzielle Ladestationen: pro Antrag 20'000 bis 40'000 Franken, nach Einzelfallbeurteilung

 

Elektrofahrzeuge Gruppenfoto

 

Zugehörige Objekte

Name Download