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Lotterie

Als Lotterie gilt jede Veranstaltung, bei der

  1. gegen Leistung eines Einsatzes oder bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes
  2. ein vermögensrechtlicher Vorteil als Gewinn in Aussicht gestellt wird
  3. über dessen Erwerb, Grösse oder Beschaffenheit planmässig
  4. durch Ziehung von Losen oder Nummern oder ein ähnliches auf Zufall gestelltes Mittel entschieden wird.


Eine Lotteriebewilligung erhalten Vereine, Genossenschaften, Stiftungen, öffentlichrechtliche Körperschaften oder Anstalten mit Sitz im Kanton Bern. Die Organisationen müssen ausgehend von ihren Statuten ausschliesslich gemeinnützige oder wohltätige Zwecke verfolgen.

Lotterien für gemeinnützige und wohltätige Zwecke müssen mindestens von regionaler Bedeutung sein. Es werden nur Veranstaltungen bewilligt, bei denen die Teilnahme durch den Kauf eines Loses erfolgt.

Für die Bewilligung der Lotterien ist der Kanton zuständig. Hier geht's zur entsprechenden Website.

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