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Geburtsanmeldung

Das Spital meldet die Geburt direkt dem für den Geburtsort zuständigen Zivilstandsamt. Dieses leitet die Geburtsmitteilung an die Einwohner- und Fremdenkontrolle weiter.

Erfolgt die Geburt nicht in einem Spital, sind Sie verpflichtet, die Geburt innert drei Tagen dem Zivilstandsamt des Wohnorts (bei Wohnsitz in Ittigen/Worblaufen ist das Zivilstandsamt Bern-Mittelland zuständig) zu melden.

Die Einwohner- und Fremdenkontrolle Ittigen meldet sich nach der Geburtsmitteilung des Zivilstandsamtes bei den Eltern.

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