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Geburtsanmeldung
Das Spital meldet die Geburt direkt dem für den Geburtsort zuständigen Zivilstandsamt. Dieses leitet die Geburtsmitteilung an die Einwohner- und Fremdenkontrolle weiter.
Erfolgt die Geburt nicht in einem Spital, sind Sie verpflichtet, die Geburt innert drei Tagen dem Zivilstandsamt des Wohnorts (bei Wohnsitz in Ittigen ist das Zivilstandsamt Bern-Mittelland zuständig) zu melden.
Die Einwohner- und Fremdenkontrolle Ittigen meldet sich nach der Geburtsmitteilung des Zivilstandsamtes bei den Eltern.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindeschreiberei | 031 925 22 22 | Kontaktformular |
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 031 925 22 22 | Kontaktformular |
Name | Beschreibung |
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Amt für Migration und Personenstand des Kantons Bern - Geburt | Die Sicherheitsdirektion des Kantons Bern informiert Sie über das administrative Vorgehen nach der Geburt. |