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So fördert Ittigen Photovoltaikanlagen

Grundlage bilden die Fördertatbestände von Pronovo, der akkreditierten Zertifizierungsstelle des Bundes für erneuerbare Energien. Kommunale Beiträge an Photovoltaikanlagen (PVA) werden ausgerichtet für:

  • Neue, kleine Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von 2 bis 150 kWp: Der kommunale Beitrag von 50 Prozent pro PVA-Fördergesuch errechnet sich aus der aktuellen Pronovo-Einmalvergütung (KLEIV; bestehend aus Grund- und Leistungsbeitrag). Massgebend ist die im Beglaubigungsformular ausgewiesene installierte nominale DC-Modulleistung (kWp). 

  • Neue, grosse PVA mit Leistungen über 150 kWp: Sie werden mit einem kommunalen Beitrag analog von PVA mit max. 150 kWp Leistung gefördert.

  • PVA-Erweiterungen: Diese werden seit 1. Juli 2018 von der Gemeinde ebenfalls gefördert. Dabei kommen obige Berechnungsgrundlagen sinngemäss zur Anwendung, wobei bei der Berechnung der Pronovo-Grundbeitrag entfällt. Kommunal gefördert wird die zusätzlich nachgewiesene und schriftlich beglaubigte kWp-Leistung mit einer Obergrenze von 150 kWp. 

Nicht mit kommunalen Beiträgen gefördert werden Nachrüstungen (Speicher-, Steuerungsanlagen etc.) und der Ersatz einzelner Solarmodule bei bestehenden PVA.

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