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So fördert Ittigen Energieeffizienz und erneuerbare Energien
Grundlage bilden die Fördertatbestände nach Leitfaden zum Förderprogramm des Kantons Bern. Das Energieföderungsreglement (EFR) der Gemeinde sieht kommunale Förderbeiträge vor für Massnahmen zur Energieeffizienz bei Gebäuden (Neubauten, Sanierungen) und für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien (Wärme).
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Der aktuelle EFR-Beitragssatz pro Fördergesuch liegt bei 80 Prozent des verfügten kantonalen Förderbeitrags, jedoch bei max. 150'000 Franken.
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Keine zusätzlichen kommunalen Beiträge für Beratung, GEAK, Studien und Information.
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