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Liegenschaften Verwaltungsvermögen

Zu den Liegenschaften des Verwaltungsvermögens gehören alle Gebäude, die die Gemeinde zum Erfüllen der öffentlichen Aufgaben benötigt. Dazu gehören:

  • Gemeindehaus
  • Schulanlagen
  • Kindergärten
  • Sportanlagen
  • Werkhof

Alle Gebäude, die keiner öffentlichen Aufgabe dienen, sind sogenannte Liegenschaften des Finanzvermögens. Es handelt sich dabei um Wohnhäuser und Landparzellen. Die Gemeinde vermietet Wohnhäuser und Schrebergartenparzellen.

Zugehörige Objekte