Inhalt
Liegenschaften Verwaltungsvermögen
Zu den Liegenschaften des Verwaltungsvermögens gehören alle Gebäude, die die Gemeinde zum Erfüllen der öffentlichen Aufgaben benötigt. Dazu gehören:
- Gemeindehaus
- Schulanlagen
- Kindergärten
- Sportanlagen
- Werkhof
Alle Gebäude, die keiner öffentlichen Aufgabe dienen, sind sogenannte Liegenschaften des Finanzvermögens. Es handelt sich dabei um Wohnhäuser und Landparzellen. Die Gemeinde vermietet Wohnhäuser und Schrebergartenparzellen.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Hochbau | 031 925 23 30 | Kontaktformular |
Name | Telefon | Kontakt |
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Bau | 031 925 22 40 | Kontaktformular |