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Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 9. Juni 2026

10. Juni 2026
Die 141 anwesenden Stimmberechtigten haben an der Gemeindeversammlung die traktandierten Geschäfte wie folgt verabschiedet:

1. Gemeinderechnung / Ergebnisse 2025

Die Gemeindeversammlung nahm von den Ergebnissen 2025 Kenntnis und genehmigte die ausgeglichene Jahresrechnung 2025.

Das Ergebnis der Jahresrechnung ist um 1,925 Mio. Franken besser als budgetiert. Der Grund für die positive Entwicklung sind vor allem höhere Steuererträge von 2,5 Mio. Franken sowie geringere betriebliche Aufwände von 1 Mio. Franken. Die Entnahme aus der Spezialfinanzierung «Investitionen» für die Finanzierung der Abschreibungen fällt deshalb tiefer aus als budgetiert.

Die Gemeindeversammlung stimmte der Entnahme von 2'322'389.56 Franken aus der Spezialfinanzierung «Investitionen» zur Finanzierung sämtlicher Abschreibungen zu. Aufgrund der tieferen Entnahme ist die Gutschrift in der Leistungsgruppe «Hochbau» entsprechend geringer. Daher war ein Nachkredit von 1'594'620 Franken nötig, den die Gemeindeversammlung bewilligte. Ebenso genehmigte sie einen Nachkredit für die Leistungsgruppe «Bildung» von 789'838 Franken, der auf höhere Lastenausgleichzahlungen an den Kanton sowie gestiegene Kosten in der Tagesschule und in der Musikschule zurückzuführen ist.

 

2. Teilrevision Ortsplanung; Kreditabrechnung

Die Gemeindeversammlung nahm die Kreditabrechnung für die Teilrevision der Ortsplanung zur Kenntnis.

Diese schliesst mit über 87'000 Franken unter dem Kredit ab. Grund dafür ist unter anderem die positive Rückmeldung der Bevölkerung im Rahmen des Mitwirkungsprozesses. Diese verringerte den zuvor geschätzten Aufwand für die Überarbeitung.

 

3. Asylstrasse: Gesamtsanierung; Verpflichtungskredit

Die geplante Verlegung einer Fernwärmeleitung in der Asylstrasse soll dazu genutzt werden, die sanierungsbedürftigen Wasserhauptleitungen und den Strassenoberbau ressourcenschonend zu erneuern.

Die Gemeindeversammlung lehnte einen Rückweisungsantrag ab und genehmigte den beantragten Verpflichtungskredit zulasten der Investitionsrechnung von insgesamt 2'447'000 Franken inkl. MWST. Damit wird die Wasserleitung in der Asylstrasse erneuert, der entsprechende Strassenabschnitt saniert und das geplante Verkehrsregime umgesetzt.

Der Verpflichtungskredit finanziert sich über den Steuerhaushalt mit 1'317'000 Franken, die Spezialfinanzierung «Wasserversorgung» mit 910'000 Franken und die Spezialfinanzierung «Abwasserentsorgung» mit 220'000 Franken.

 

4. Merzhüsiweg: Ersatz Wasserleitung; Verpflichtungskredit

Die Gemeindeversammlung genehmigte für den Ersatz der Wasserleitungen inkl. Hausanschlüsse Fischrainweg-Merzhüsiweg-Worblentalstrasse zum Verpflichtungskredit des Gemeinderats vom 20. Januar 2025 einen Nachkredit von 170'000 Franken inkl. MWST. Der Verpflichtungskredit finanziert sich über die Spezialfinanzierung «Wasserversorgung».

Ein Nachkredit wurde aufgrund des zwischenzeitlich grösseren Projektumfangs nötig. Weil die neu berechneten Gesamtkosten 400'000 Franken übersteigen, hatte die Gemeindeversammlung über den Nachkredit zu befinden.

 

5. Beundenstrasse: Ersatz Wasserleitung; Verpflichtungskredit

Die Gemeindeversammlung genehmigte für die Erneuerung der Wasserleitung in der Beundenstrasse und die Sanierung des entsprechenden Strassenabschnitts einen Verpflichtungskredit zulasten der Investitionsrechnung in der Höhe von insgesamt 401'000 Franken inkl. MWST. Der Verpflichtungskredit finanziert sich über die Spezialfinanzierung «Wasserversorgung» mit 298'000 Franken und den Steuerhaushalt mit 103'000 Franken.

Die Gemeindeversammlung beschloss am 12. März 2026 bereits über dieses Geschäft. Wegen einer fristgerecht eingegangenen Stimmrechtsbeschwerde drängte sich ein neuer Beschluss auf.

Gegenüber dem ersten Beschluss reduzierten sich die Kosten zudem auf 401'000 Franken.

 

6. Teilrevision Parkplatzreglement

Die Gemeindeversammlung genehmigte die Teilrevision des Parkplatzreglements.

Dementsprechend passt sich die Parkplatzgesetzgebung der Gemeinde Ittigen aus dem Jahr 1996 an die technischen, gesellschaftlichen und kostenseitigen Veränderungen der letzten dreissig Jahre an.

Einerseits wird der Gebührenrahmen erhöht. Andererseits werden inzwischen nicht mehr gerechtfertigte Vergünstigungen beseitigt und die Rechtsgrundlagen auf zeitgemässe Lösungen für die Bewirtschaftung des Parkraums ausgerichtet.

 

Rechtsmittel / Einsichtnahme

Gegen die am 12. Juni 2026 auf ePublikation amtlich publizierten Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann innerhalb einer Frist von 30 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, Beschwerde erhoben werden.

Kontaktstelle: Gemeinde Ittigen, Rain 7, 3063 Ittigen
Frist: 30 Tage, Ablauf der Frist: 12.07.2026