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Beschlüsse des Gemeinderats vom 26. Januar 2026
Teilrevision Entschädigungsreglement Gemeinderat
Die Jahresentschädigung für Gemeinderatsmitglieder (ausgenommen Gemeindepräsident) soll erhöht werden, um den steigenden Ansprüchen an das Amt gerecht zu werden. Das bedingt eine Teilrevision des entsprechenden Entschädigungsreglements. Ab 2027 sollen die Jahresentschädigung für nebenamtliche Mitglieder des Gemeinderats pauschal um 3'000 Franken angehoben werden. Weil das Departement Kultur-Freizeit-Sport KFS in der Regel als Zweitdepartement geführt wird, soll dessen Leitung durch nebenamtliche Mitglieder separat mit 1'000 Franken vergütet werden.
Mit der Revision werden ausserdem zwei Regelungslücken geschlossen, die bereits auf 1. Juli 2026 behoben werden sollen. Für den Fall, dass ein nebenamtliches Mitglied aufgrund eines krankheits- oder unfallbedingten Ausfalls längere Zeit eine Stellvertretung wahrnehmen muss, wird ab dem zweiten Monat eine anteilsmässige Zusatzentschädigung ausgerichtet. Dasselbe gilt, wenn ein nebenamtliches Mitglied die Leitung eines Departements übernimmt, das einem anderen entzogen worden ist. Diese Möglichkeit besteht seit der Teilrevision der Gemeindeordnung am 9. Juni 2024.
Im Herbst 2025 stellte der Gemeinderat zwei Varianten zur Diskussion: Zur Vorlage Stellung genommen haben die Grünliberale Partei (glp), die Evangelische Volkspartei (EVP), die FDP.Die Liberalen und die Sozialdemokratische Partei (SP). Bevorzugt wird eine departementsunabhängige Erhöhung der Jahrespauschale, wobei die EVP eine Zurückstellung bis zum Legislatur-Ende empfiehlt. Die Variante, einen ausserordentlichen Aufwand zu entschädigen, vermochte hingegen nicht zu überzeugen. Unbestritten waren die Zusatzentschädigungen für den Fall einer längeren Stellvertretung und einer Neuzuteilung nach einem Departementsentzug.
Der Gemeinderat kann die Entschädigungen alle zwei Jahre dem Landesindex für Konsumentenpreise anpassen. Dabei gilt der Indexstand vom 1. Januar 2019. Auf einen solchen Teuerungsausgleich hat der Gemeinderat bisher verzichtet und ihn erstmals auf 2026 gewährt. Über die Jahre 2019 bis 2025 gerechnet beläuft sich dieser auf 7 Prozent.
Der Gemeinderat hat die Vorlage zuhanden der Gemeindeversammlung vom 12. März 2026 verabschiedet.
Einbürgerungen
Das Gemeindebürgerrecht wurde je einer Person aus Eritrea, Nordmazedonien, Kroatien und der Türkei zugesichert sowie drei Kindern aus Eritrea.