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Richtplan ESP Wankdorf: Genehmigung und Inkraftsetzung
Am 23. Januar 2023 wurden Teile dieses überkommunalen Richtplans – siehe Karte unten – bereits genehmigt und in Kraft gesetzt. Noch nicht rechtkräftig waren zu diesem Zeitpunkt Gebiete, die von einem sogenannten «Konsultationsbereich Störfallvorsorge» betroffen sind. Für diese Gebiete sind der nachgelagerten Nutzungsplanung Vorgaben und Schutzmassnahmen festzulegen, um die Bevölkerung und die Umwelt vor schweren Schädigungen infolge von Störfällen zu schützen.
Nun sind auch diese Teile des Richtplans genehmigt und rechtskräftig.
Alle Informationen zum Überkommunalen Richtplan Entwicklungsschwerpunkt ESP Wankdorf lesen Sie auf der Seite des Kantons Bern: ESP WankdorfExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..