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Richtplan ESP Wankdorf: Genehmigung und Inkraftsetzung

28. Januar 2026
Der Entwicklungsschwerpunkt Wankdorf ist ein kantonaler Entwicklungsplan, bei dem auch die Gemeinden Ittigen und Ostermundigen betroffen sind.

Am 23. Januar 2023 wurden Teile dieses überkommunalen Richtplans – siehe Karte unten – bereits genehmigt und in Kraft gesetzt. Noch nicht rechtkräftig waren zu diesem Zeitpunkt Gebiete, die von einem sogenannten «Konsultationsbereich Störfallvorsorge» betroffen sind. Für diese Gebiete sind der nachgelagerten Nutzungsplanung Vorgaben und Schutzmassnahmen festzulegen, um die Bevölkerung und die Umwelt vor schweren Schädigungen infolge von Störfällen zu schützen.

Nun sind auch diese Teile des Richtplans genehmigt und rechtskräftig.

Alle Informationen zum Überkommunalen Richtplan Entwicklungsschwerpunkt ESP Wankdorf lesen Sie auf der Seite des Kantons Bern: ESP WankdorfExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
 

Quelle: Kanton Bern.