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Beschlüsse des Gemeinderats vom 1. Dezember 2025
Ersatz Wasserleitung Beundenstrasse
Die bestehende Trinkwasserhauptleitung in der Beundenstrasse (Abschnitt Quellenrain – Asylstrasse) ist in einem schlechten Zustand und muss ersetzt werden. Im Rahmen der Projektierung zeigte sich ausserdem, dass der Strassenbelag, die Bordsteine sowie die Strassenentwässerung teilsaniert werden müssen. Aus budgettechnischen Gründen gliedert sich das geplante Projekt in drei Teile:
- Ersatz der Trinkwasserhauptleitung (inkl. Hydranten und Hausanschlüsse): 331'000 Franken zulasten der Investitionsrechnung
- Teilsanierung der Strasse (Belag und Bordsteine): 114'000 Franken zulasten der Investitionsrechnung
- Anpassungen an der Strassenentwässerung (indikativ, nicht Gegenstand des Antrags an die Gemeindeversammlung): Betrag geht zulasten der Spezialfinanzierung «Abwasserentsorgung» (Erfolgsrechnung)
Der Perimeter schliesst im Norden an das Drittprojekt «Quellenrain Ost – Brunnenrain» an und endet im Südosten bei der Asylstrasse. Das Leitungsende beim Brunnenrain wird auf den Anschluss an das Nachfolgeprojekt «Asylstrasse / Ittigenstrasse» abgestimmt.
Der Gemeinderat hat den Verpflichtungskredit von 445'000 Franken für den Ersatz der Trinkwasserhauptleitung sowie die Teilsanierung der Strasse zuhanden der Gemeindeversammlung vom 12. März 2026 verabschiedet.
Traktandenliste der Gemeindeversammlung vom 12. März 2026
Der Gemeinderat hat die Traktandenliste wie folgt festgelegt:
- Teilrevision Entschädigungsreglement Gemeinderat – Beratung und Genehmigung
- Neubau Schulanlage Kappelisacker; Projektierungskredit – Beratung und Genehmigung Verpflichtungskredit
- Ersatz Wasserleitung Beundenstrasse; Baukredit – Beratung und Genehmigung Verpflichtungskredit
- Kreditabrechnung Sanierung und Modellwechsel Pensionskasse – Kenntnisnahme
- Kreditabrechnung Infrastrukturgebäude Reckmätteli – Kenntnisnahme
- Verschiedenes
REK-Richtpläne
Das räumliche Entwicklungskonzept REK «Ittigen 2040» dient der Gemeinde als Instrument zur vorausschauenden Planung, Koordination und Steuerung der räumlichen Entwicklung. Es legt die Ziele und Strategien für die Siedlungs-, Verkehrs- und Landschaftsentwicklung der nächsten 15 bis 20 Jahre fest. Parallel zum REK wurden die behördenverbindlichen Richtpläne Verkehr und Energie grundlegend revidiert und neu ein Richtplan Landschaft verfasst. Die Bevölkerung wurde von Beginn weg regelmässig über das REK und die Richtplänen informiert und konnte sich an diversen Partizipationsanlässen einbringen.
Aufgrund der kantonalen Vorprüfung des Amts für Gemeinden und Raumordnung (AGR) wurden die Richtpläne «Energie», «Landschaft» und «Verkehr und Mobilität» angepasst.
- Der Richtplan Energie ersetzt den kommunalen Richtplan Energie von 2015. Letzterer ist entsprechend ausser Kraft zu setzen.
- Der Richtplan Verkehr und Mobilität löst die beiden Richtpläne «Richtplan Verkehr 2008» vom Mai 2008 und «Richtplan übergeordnetes Strassennetz» vom August 2014 ab. Gegenüber der Fassung 2023 (Mitwirkung) wurde zudem der «Halbanschluss Grauholz» an die A1 gestrichen. Dies vor allem aufgrund des Neins der Stimmbevölkerung zum Ausbau der Autobahnen in der eidgenössischen Volksabstimmung vom 24. November 2024.
Die überarbeiteten Richtpläne werden beim AGR zur finalen Genehmigung eingereicht.
Damit die Bevölkerung weiterhin im Detail über die Ziele und Strategien der Gemeinde bezüglich Raumplanung informiert bleibt, wurde die REK-Broschüre aktualisiert. Sie ist hier einsehbar.
Der Gemeinderat hat die Vorprüfungsberichte des AGR zu den Richtplänen zur Kenntnis genommen sowie den daraus folgenden Änderungen zugestimmt. Das REK «Ittigen 2040» inklusive dem dazugehörigen «Massnahmenkonzept Siedlung» wurden genehmigt sowie die Richtpläne «Energie», «Verkehr und Mobilität» und «Landschaft» zuhanden der Genehmigung beim AGR freigegeben.
Neue Instrumente für die kommunale Stromversorgung
Das revidierte Bundesgesetz über die Stromversorgung sieht neue Instrumente vor, die den Ausbau erneuerbarer Energie und die lokale Versorgung zur Entlastung der Stromnetze begünstigen. So ist seit Anfang 2025 ein virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) möglich, der auch nachbarschaftliche Liegenschaften einschliessen kann. Auf 2026 können lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) gebildet werden, um lokal produzierten Strom innerhalb eines Gemeindegebiets zu handeln. Vor diesem Hintergrund reichte die Bürgervereinigung Ittigen (BVI) am 27. Juni 2025 eine Petition ein, die eine Auslegeordnung über mögliche Modelle auf dem Gemeindegebiet verlangt und anregt, die Interessenslage möglicher Produzenten und Verbraucher zu klären. Dafür wurde eine Begleitgruppe zusammengestellt sowie einen externen Berater für die fachliche Expertise beigezogen.
Die Auslegeordnung hat ergeben, dass Ittigen aufgrund der Stromnetztopografie gute Voraussetzungen für eine LEG hat. Ein solches Vorhaben würde auch einen Zielbeitrag an das laufende Klimaprogramm Klimact Ittigen 2030+ leisten. In einem ersten Schritt soll eine LEG für die gemeindeeigenen Liegenschaften geprüft werden. Ein erweitertes Konstrukt, das insbesondere auch die landwirtschaftliche Biogasanlage auf dem Gemeindegebiet umfasst, soll in einer Vorstudie vertieft werden. Neben dem Strom soll auch der Wärmemarkt in die Analyse einbezogen werden.
Der Gemeinderat hat die Abteilung Gemeindeschreiberei beauftragt, die Ausschreibungsunterlagen für eine Vorstudie auszuarbeiten und die gemeindeeigenen Liegenschaften als LEG anzumelden.
Teilrevision der Gemeindeordnung für mehr Partizipation
Gemäss aktueller Gemeindeordnung (GO) können die Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung (GV) einmalige Ausgaben von über 400'000 Franken bis unendlich beschliessen. Übersteigen sie drei Millionen Franken, können drei Prozent der Stimmberechtigten das fakultative Referendum ergreifen und eine Urnenabstimmung verlangen. Das Sammeln der Unterschriften ist jedoch mit einem organisatorischen Aufwand verbunden. Angesichts der relativ tiefen Stimmbeteiligung an der GV sollen künftig Beträge über zwei Millionen Franken besser legitimiert und an der Urne beschlossen werden.
Eine weitere Änderung der GO betrifft das Budget, welche die GV im Winter jeweils für das Folgejahr genehmigt. In den letzten Jahren war dieser Beschluss oft mit einer Änderung der Steueranlage verbunden. In Zukunft soll das Budget der Erfolgsrechnung bei einer Änderung der Steueranlage an einer Urnenabstimmung genehmigt werden müssen.
Die teilrevidierte Gemeindeordnung soll den Stimmberechtigten im Herbst 2026 an der Urne vorgelegt werden und per 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Der Gemeinderat hat die teilrevidierte Gemeindeordnung zuhanden der Vernehmlassung bei den Ortsparteien verabschiedet.
Hinterer Schermen 44 – zweite öffentliche Auflage
Das Areal «Hinterer Schermen 44» ist Teil der historisch bedeutenden Gewerbesiedlung im Schermen. Zur langfristigen Existenzsicherung des schützenswerten Ensembles soll im östlichen und unbebauten Teil des Areals eine punktuelle bauliche Verdichtung realisiert werden, ohne das historische Gebäude und den parkartigen Garten zu beeinträchtigen.
Der dafür nötigen Änderung der Planungsinstrumente stimmte die Gemeindeversammlung vom 30. November 2023 zu. Allerdings wollte eine Mehrheit auf den geplanten Pavillon im Baubereich B verzichten. Die Planungsinstrumente wurden mittlerweile angepasst:
- Der Baubereich B entfällt. Der Freiraum wird entsprechend grösser. Für eine bessere Wohnnutzung des Baubereichs A1 (geschütztes Gebäude), soll eine Laube das zweite Vollgeschoss erschliessen. Hierfür wird die Planung mit einem neuen Baubereich «Laube» ergänzt (orange Schraffierung).
- Durch den Verzicht auf den Baubereich B müssen der Rückbau der Parkplatzfläche im Garten sowie die Gartengestaltung neu geregelt werden. Letzteres führt dazu, dass die bestehenden geschützten Gehölzstrukturen erhalten werden können.
Der Gemeinderat hat die vorliegende geänderte Planvorlage zur öffentlichen Auflage freigegeben.
Keinen Teuerungsausgleich für Gemeindepersonal
Den öffentlich- und den privatrechtlich angestellten Mitarbeitenden wurde die Teuerung letztmals per 1. Januar 2025 mit 0,6 Prozent ausgeglichen. Gemessen am Landesindex für Konsumentenpreise beträgt die Teuerung per Stichtag 31. Oktober 2025 um 0,1 Prozent und ist damit für einen Lohnausgleich zu gering.
Der Gemeinderat beschloss, für nächstes Jahr keinen Teuerungsausgleich vorzunehmen.
Management-Review-Bericht 2024
Seit 2000 ist Ittigen nach der ISO Norm 14001 zertifiziert. Die Gemeinde verpflichtet sich damit zur kontinuierlichen Verbesserung im Umweltbereich. Der jährliche Management-Review-Bericht gibt Auskunft darüber, ob die gesteckten Ziele erreicht wurden.
2024 wurden die Umweltziele zu 47,8 Prozent erreicht oder teilweise erreicht. Nicht erreichte Ziele sind wie bereits 2023 grösstenteils darauf zurückzuführen, dass diverse Projekte aufgrund fehlender personeller Ressourcen nicht umgesetzt werden konnten. Dazu gehören beispielsweise das Projekt Siedlungsökologie und die Neuverhandlung der Naturschutzverträge. Die Schulen nutzten das Unterrichtsangebot von PUSCH (Praktischer Umweltschutz Schweiz) weniger als erwartet. Auch beim Zubau von Photovoltaik-Anlagen und beim Heizungsersatz konnten die Ziele nicht erreicht werden. Ebenso stagniert das Umrüsten auf LED bei der öffentlichen Beleuchtung.
Der Gemeinderat hat den Management-Review-Bericht 2024 zur Kenntnis genommen und zum Veröffentlichen freigegeben.