Inhalt
Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 9. Dezember 2025
1. Aufgaben- und Finanzplan (AFP) mit Budget 2026 und Planung 2027 bis 2030
Die Leistungsgruppendefinitionen 2026 mit Einschluss des damit verbundenen Nettoaufwands wurden unter Beibehaltung des Wirkungsziels 02.02 «Die Steuerpflichtigen profitieren von einer attraktiven Steueranlage» genehmigt.
Ebenso das Budget 2026 mit einem Aufwandüberschuss von 1,684 Mio. Franken mit folgenden Steuern und Abgaben:
- Obligatorische Gemeindesteuern: 1,33 der einfachen Steuer (bisher 1,23)
- Liegenschaftssteuer: 1,2‰ des amtlichen Werts (bisher 1,1 ‰)
Die Gemeindeversammlung beauftragte den Gemeinderat, bis Juni 2026 eine Schuldenbremse zur Diskussion zu stellen. Ein solcher Mechanismus bedingt eine Änderung der Gemeindeordnung.
2. Externe Revisionsstelle für die Jahre 2025 bis 2028
Die Firma BDO AG, Bern, wird nicht für vier Jahre, sondern nur für die Rechnungsjahre 2025 bis 2026 als Revisionsstelle bestätigt. Die Gemeindeversammlung folgt damit einem Antrag aus der Stimmbevölkerung.
3. Verpflegung Tagesschule; Verpflichtungskredit
Die Verpflegung (Catering) Tagesschule Ittigen wird ab 1. Februar 2026 weiterhin an eine professionelle Cateringfirma übertragen.
Für den Einkauf der Verpflegung Tagesschule Ittigen vom 1. Februar 2026 bis 31. Januar 2031 hat die Gemeindeversammlung den Verpflichtungskredit zulasten der Erfolgsrechnung von 2’180’000 Franken (inkl. MWST) bewilligt sowie den Gemeinderat zum Vertragsabschluss mit der SV Group ermächtigt.
4. Freiraumgestaltung Naherholungsraum Mannenberg; Verpflichtungskredit
Die Gemeindeversammlung hat für die Realisierung des Projekts «Naherholungsraum Mannenberg», das einen Freiraum und einen Spielplatz umfasst, den Verpflichtungskredit zulasten der Investitionsrechnung in der Höhe von 887’000 Franken (inkl. MWST) genehmigt.
5. Neubau Schulanlage Eyfeld; Baukredit
Für den Neubau der Schulanlage Eyfeld hat die Gemeindeversammlung den Verpflichtungskredit von 6’600’000 Franken (inkl. MWST) zulasten der Investitionsrechnung genehmigt und auch den Verpflichtungskredit von 385’000 Franken (inkl. MWST) für das Kindergartenprovisorium zulasten der Erfolgsrechnung 2026-2027.
Dieser Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum nach Art. 31 Gemeindeordnung.
6. Wasserleitung Ringschluss Alte Tiefenaustrasse – Hubelgut; Nachkredit
Die Gemeindeversammlung genehmigte für den Neubau der Ringschluss-Wasserleitung Alte Tiefenaustrasse-Hubelgutstrasse den Nachkredit von 130’000 Franken (inkl. MWST) zu Lasten der Investitionsrechnung.
7. Totalrevision Personalreglement
Die Gemeindeversammlung hat die Totalrevision des Personalreglements genehmigt.
Rechtsmittel / Einsichtnahme
Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann bis spätestens 30 Tage nach der Versammlung beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, Beschwerde erhoben werden.
Kontaktstelle: Gemeinde Ittigen, Rain 7, Postfach 226, 3063 Ittigen
Frist: 30 Tage (Ablauf der Frist ⇒ 09.01.2026)