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Beschlüsse des Gemeinderats vom 14. Oktober 2024
Neuer Gemeindeversammlungspräsident
Die Präsidentin oder der Präsident der Gemeindeversammlung wird nach dem Majorzwahlverfahren gewählt. Die Amtszeit ist auf vier Jahre beschränkt. Noch bis am 31. Dezember 2024 hat Christoph Erb, Bürgervereinigung Ittigen (BVI), das Amt inne. Für die neue Amtsperiode 2025 bis 2028 ist nur der Wahlvorschlag der BVI eingegangen: Martin Thomann, Fürsprecher. Nach Artikel 41 des Reglements über Abstimmungen und Wahlen hat der Gemeindetrat daher die zur Wahl vorgeschlagene Person in stiller Wahl als gewählt zu erklären.
Der Gemeinderat hat Martin Thomann, BVI, als neuen Gemeindeversammlungspräsident für die Amtsperiode vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2028 als gewählt erklärt.
Zwei Projektierungskredite für den Ersatz von Wasserleitungen
Die bestehenden Wasserhauptleitungen im Ersatzperimeter Quellenrain 9-40 sowie im Ersatzperimeter Quellenrain-Brunnenrain sind in einem schlechten Zustand. Es gab bereits mehrere Leitungsbrüche. Die Leitungen müssen deshalb ersetzt werden. Für das Ausarbeiten der beiden Bauprojekte sind Projektierungskredite in der Höhe von 100'000 Franken (Quellenrain 9-40) und 63'000 Franken (Quellenrain-Brunnenrain) nötig.
Der Gemeinderat hat die beiden Projektierungskredite genehmigt.
Management-Review-Bericht 2023
Seit 2000 ist Ittigen nach der ISO Norm 14001 zertifiziert. Die Gemeinde verpflichtet sich damit zur kontinuierlichen Verbesserung im Umweltbereich. Der jährliche Management-Review-Bericht gibt Auskunft darüber, ob die gesteckten Ziele erreicht wurden.
2023 wurden die Umweltziele zu 52,2 Prozent erreicht oder teilweise erreicht. Nicht erreichte Ziele sind grösstenteils darauf zurückzuführen, dass diverse Projekte nicht umgesetzt werden konnten (Projekt Siedlungsökologie, Neuverhandlung Naturschutzverträge) sowie auf den Stillstand beim Zubau von Photovoltaik-Anlagen und dem Heizungsersatz. Ebenso konnte das Umrüsten auf LED-Leuchten bei der öffentlichen Beleuchtung und somit eine Reduktion des Stromverbrauchs nicht weiter vorangetrieben werden.
Die Erkenntnisse decken sich weitgehend mit den mangenden Fortschritten, die bereits der Bericht 2022 festhielt. In Zukunft sollen auch die Auswirkungen des Klimawandels bei den Zielsetzungen berücksichtigt werden.
Der Bericht 2023 kann hier eingesehen werden.
Der Gemeinderat hat den Management-Review-Bericht 2023 zur Kenntnis genommen und zum Veröffentlichen freigegeben.
ZBO s Süd: Die Grundlagen der Baulandumlegung gehen in die öffentliche Auflage
Die Arealentwicklung Worblental-/Badhausstrasse (ZBO s Süd) ist einen Schritt weiter. Damit das Richtprojekt umgesetzt werden kann, braucht es den Erlass einer neuen Zone mit Planungspflicht (ZPP), eine dazugehörige Überbauungsordnung (UeO) sowie eine Baulandumlegung für die Neuordnung der Eigentumsverhältnisse. Mit einem Beschluss zur geplanten ZPP ist nicht vor Dezember 2026 zu rechnen. Die Grundlagen der Baulandumlegung, bestehend aus Perimeterplan und Bericht über das Vorhaben, sind bereits jetzt öffentlich aufzulegen.
Der Gemeinderat hat den Grundlagen der Baulandumlegung zugestimmt und für die öffentliche Auflage freigegeben.
Baubewilligungen
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligungen erteilt:
- Claudia und Remo Fivian, Ittigen: Erstellung Stützmauer aus Natursteinen, Abbruch bestehende Einfassung aus Eisenbahnschwellen und Geländeanpassung an neue Situation, Abbruch bestehende Treppenanlage, Dorfmattweg 1, 3063 Ittigen, Parzelle Nr. 5808.